Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Rheinland-Pfalz

Strafbefehl wegen Aktion gegen Atomwaffen

an einem Zaun in Büchel am 9. August 2016

Martin Otto (DFG-VK Lahn-Dill) schrieb am 23.10.2016:

Das Amtsgericht Cochem sandte mir kürzlich einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 15 Euro (ersatzweise 15 Tage Haft) wegen Sachbeschädigung, weil ich am diesjährigen Nagasaki-Gedenktag mit einem Bolzenschnieder ein Loch in den Militärzaun geschnitten hatte. Eine kleiner, bescheidener Beitrag zur "Abrüstung von unten" am Abschlusstag der 20-Wochen-Aktionspräsenz (Büchel, 26.3. - 9.8.2016). Die Aktion fand fünf Wochen vor dem Fliegerhorst-Go-In durch neun AktivistInnen statt, die ebenfalls mit Anklagen zu rechnen haben. Gegen meinen Strafbefehl habe ich Einspruch eingelegt und dem Gericht mitgeteilt, wegen der nun anstehenden Hauptverhandlung könne von meiner Seite auf die Ladung von Zeugen verzichtet werden, da ich die Sachbeschädigung - wie im Strafbefehl beschrieben - einräume. Es geht mir mit dem Einspruch vielmehr darum, vor Gericht zu erklären, dass meine - unbestrittene - Handlung nicht rechtswidrig war.
 

Büchel ist überall - atomwaffenfrei jetzt!

20 Wochen Aktionspräsenz vor Ort in Büchel

20 Kalenderwochen stellvertretend für ca. 20 Atombomben: Vom 26. März bis 9. August 2016 sind Gruppen und Einzelpersonen ein- geladen, an den Haupttoren des Atomwaffen-Stützpunktes Büchel Mahnwachen oder andere gewaltfreie Aktionen durchzuführen. Jede Gruppe oder Einzelperson übernimmt eine Woche, in der sie mindestens einen Tag lang am Atomwaffenstützpunkt Büchel präsent ist. Es kann auch nach Absprache eine Kalenderwoche aufgeteilt werden.

MAINZ: Für alle Gruppen in Rheinhessen und Mainz können sich Interessierte an der „Mainzer Woche in Büchel“ anschließen, die vom 10.-17. Juli reserviert ist. Ansprechpartner: Heidi Kassai, heidi<at>archiwerk-kassai.de oder Tel.: 0157 86 25 24 63, oder bei Hans Ripper: hans.ripper<at>t-online.de bzw. postalisch: Auf der Langen Lein 36, 55120 Mainz Telefon 06131-685515

TRIER: AtomwaffengegnerInnen  fahren am Donnerstag, 28. Juli 2016, 9 Uhr ab Trier nach Büchel/Eifel, um dort gegen die Atomwaffen und die geplante Modernisierung zu protestieren. Sie wollen gegen 16 Uhr zurück sein.
Wer mitfahren will, melde sich bitte unter buero<at>agf-trier.de oder Tel. 0651-9941017 mit Angebot oder Bedarf an Mitfahrplätzen.

Wir fordern von der Bundesregierung den Stopp der nuklearen Aufrüstung in Deutschland, den Abzug aller Atomwaffen aus Büchel, und ein Verbot von Atomwaffen.

Sehr informativ ist der Beitrag des ZDF „Die Atombomben in Büchel werden ersetzt durch den zielgenaueren Typ B61-12“ in der Sendung Frontal 21 auf Youtube

Zur Rechtslage: Deutschland hat sich im Atomwaffensperrvertrag von 1970 verpflichtet, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen. Deutschland hat dies 1991 im Zwei-plus-vier-Vertrag bekräftigt. Mit der Nuklearen Teilhabe werden diese beiden vertraglichen Verpflichtungen gebrochen.

Dementsprechend stimmte die Bundesregierung in der UN-Generalversammlung im Dezember 2015 gemeinsam mit den nuklear bewaffneten Staaten gegen ein Verbot von Atomwaffen, während die große Mehrheit der Vereinten Nationen dafür stimmte.

Deutschland muss die internationalen und nationalen Abrüstungs- Verpflichtungen umsetzen, die im Völkerrecht und Grundgesetz festgelegt sind. Damit setzen wir uns mit unseren Aktionen für die Umsetzung geltenden Rechtes ein.

Eine Rolle spielt der Standort Büchel auch im Kriegseinsatz in Syrien: Zu den vier Tornados des schleswig-holsteinischen Militär- Stützpunktes Jagel wurden im Januar 2016 zusätzlich zwei Tornados, sowie weitere zwanzig Militärangehörige aus Büchel, für mindestens ein Jahr für Einsätze in Syrien auf den Militärstützpunkt İncirlik/Türkei verlegt.

Die „Aktionspräsenz“ ist der Auftakt für eine langfristige Aktionsphase, um die nukleare Aufrüstung in Büchel zu verhindern. Sie ist Kernelement der Kampagne „Büchel ist überall–atomwaffenfrei.jetzt!“ Dazu folgende Selbstverpflichtung: „Solange, bis die Atomwaffen aus Büchel abgezogen werden, werde ich mindestens einmal im Jahr nach Büchel kommen und an einer Aktion teilnehmen, sowie mich zu Hause für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen."

Wer mitmachen will, hat drei Aktionsformen zur Auswahl. Die Bereitschaft in Büchel gewaltfreie Aktionen des zivilen Ungehorsams zu leisten, eine Aktion zivilen Ungehorsams zu unterstützen und/oder an Mahnwachen und Demonstrationen teilzunehmen.
 
Weitere wichtige Informationen zum Atomwaffenstützpunkt Büchel und über den Aktionsrahmen.
 
Siehe auch: <link fileadmin dokumente material friedlicht friedlicht60.pdf download file>Friedlicht Nr. 60, 2016
 

Letztes Update: 24.10.2016, 17:30 Uhr