neu: Film von Quer TV Mainz: Heldenverehrung ist Kriegsverherrlichung 5:15 min.
Am Marine-DenkÂmal am FischtorÂplatz, direkt am RheinÂÂufer, lässt am „VolksÂÂÂtrauerÂtag“ der OberÂÂbürgerÂmeiÂster einen Kranz niederÂlegen. Das DenkÂÂÂmal beÂzieht sich auf ein im ErÂsten Weltkrieg verÂsenkÂtes KriegsÂschiff namens Mainz und zwei weiÂtere verloÂrenÂe KriegsÂschiffe.
Auf dem Obelisk ist eingemeißelt:
Der Patenstadt Mainz
Deutschlands Kriegsmarine
Deutschem Kreuzergeist
zur Ehre
…
Den Gefallenen zum Gedächtnis
Den Lebenden zur Anerkennung
Künftigen Geschlechtern zur Nacheiferung.
„Künftigen Geschlechtern zur Nacheiferung“! Das geht weit über konÂventionelle Kriegsdenkmäler hinaus. Es geht keineswegs nur um die von ihrer Regierung in den „Heldentod“ geschickten Soldaten und die übliche als Trauer getarnte Rechtfertigung von Krieg und Militär. Es ist eine unÂmissÂverständliche Aufhetzung zum nächsten Krieg.
Genau dafür wurde diese militaristische Scheußlichkeit von den Nazis 1939 errichtet. Es ging ihnen darum, die Bevölkerung ideologisch auf Krieg einzustimmen und kurz danach auch in den nächsten Krieg zu schicken. Die Stadt Mainz bringt Jahr für Jahr einen Kranz am Denkmal an, ohne sich von der BotÂschaft der Inschrift und dem Zweck des Denkmals zu distanzieren. Gerade 2014, im Gedenkjahr an den Beginn des Ersten Weltkriegs, ist der Aufruf zur Nacheiferung im Soldatentod besonÂders skandalös. Er passt allerdings dazu, dass deutsche Politiker und PolitiÂkeÂrinnen deutsche Truppen in immer mehr Kriegseinsätze schiÂcken.
Faktisch begeht die Stadt Mainz jährlich am Denkmal „Helden“verehrung. Und sie macht sich die Aufforderung zur kriegerischen Nacheiferung zu eigen. OB Ebling versucht sich damit herauszureden, es werde nicht eines Schiffs, sondern „stellvertretend“ aller Kriegsopfer des 20. Jahrhunderts gedacht. Dafür ist jedoch dieses Denkmal mit seiner massenmörderischen Botschaft denkÂbar ungeeignet. Noch unverständlicher ist, dass die Allgemeine Zeitung sogar abstreitet, dass es sich um ein Nazi-Denkmal handelt (28.8.14).