Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Rheinland-Pfalz

Der Krieg auf der Anklagebank

Frankreich: Pazifistisches „Tribunal“ verurteilt Generäle des Ersten Weltkriegs

1914 bis 1918 wurden massenhaft französische Soldaten vom Militär hingerichtet. Bei ihnen wird besonders deutlich, dass sie nicht für Frankreich, sondern durch Frankreich starben („morts non pas pour la France, mais par la France“). Schätzungen reichen gehen von 668 bis zu 2500 Fällen. Extralegale Hinrichtungen ohne dokumentiertes Kriegsgerichtsurteil erschweren die Aufklärung.
Wegen dieser und vieler anderer Verbrechen klagte ein Pazifistisches Tribunal am 5. April 2014 in Limoges posthum 16 französische Generäle an. Organisiert hatten das Tribunal die Union pacifiste de France, die französische Sektion der War Resisters‘ International und damit Partnerorganisation der DFG-VK sowie der Centre international de recherche sur l’anarchisme im Limousin (CIRA-Limousin).
 
„Limogierte“ Generäle

Tagungsort war die für die Geschichte der französischen Gewerkschaftsbewegung bedeutende Maison du peuple (Volkshaus), regionaler Sitz der Gewerkschaft CGT (Conféderation Générale du Travail), die 1895 in Limoges gegründet worden war. Limoges bot sich aus zwei Gründen als Ort für das Tribunal an: erstens leben in der Stadt Aktive sowohl der Union pacifiste als auch des CIRA, zweitens wurden im Ersten Weltkrieg zahlreiche Generäle, die für unfähig gehalten wurden, von der Front entfernt und ins Hinterland versetzt, viele davon nach Limoges. Daraus entstand das Verb limoger (dt.: jemanden in die Wüste schicken), das heute nicht nur auf Generäle angewandt wird. Zur Ehrenrettung von Limoges muss ausdrücklich gesagt werden, dass ich es als schöne Stadt mit gastfreundlichen Menschen erlebt habe (und dass nicht jeder, der von Paris nach Limoges umzieht, „limogiert“ worden sein muss).
 
Der Krieg auf der Anklagebank
Die Verhandlung wurde geleitet von „Gerichtspräsident“ Christophe Barbey, Jurist und Friedensforscher aus der Schweiz. Ihm assistierten als „Vizepräsidenten“ Thom Holterman, emeritierter Juraprofessor der Universität Rotterdam, und Gernot Lennert, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Hessen und der DFG-VK Rheinland-Pfalz. Damit kamen zwei „Richter“ aus Ländern, die im Ersten Weltkrieg neutral gewesen waren, und einer aus einem damaligen Feindstaat. Die Rollen von Anklage und Verteidigung sowie Gerichtsschreiber und Gerichtsdiener übernahmen Aktive der Union Pacifiste und des CIRA.
Von 16 exemplarisch ausgewählten Generälen waren akribisch die Lebensläufe und Taten recherchiert worden, mit jeweils einer Seite Anklageschrift und Plädoyer der Verteidigung. Die Anklageschriften listeten im Detail die von den jeweiligen Generälen verantworteten massenmörderischen Offensiven auf, in denen Hundertausende selbst nach militärischen Kriterien sinnlos in den Tod gehetzt wurden, darunter eine mit 130000 Toten in fünf Stunden. Gerade das Leben afrikanischer Soldaten aus den Kolonien galt den Generälen wenig. Hinzu kamen die verhängten oder angestrebten Todesurteile wegen Feigheit und dergleichen und die im Blut ertränkten Meutereien. Auch die Beteiligung an der Niederschlagung der Commune-Bewegung von 1870, an Massakern in den Kolonien vor dem Ersten Weltkrieg, der Rassismus und Antisemitismus und andere reaktionäre Ansichten der Angeklagten sowie die spätere Kollaboration mit Nazis oder Mitverantwortung für die französische Atombombenrüstung wurden in den jeweiligen Fällen angeprangert. Die Plädoyers der Verteidigung gaben in den meisten Fällen zu bedenken, dass die Angeklagten aus ungünstigen, ihre spätere Kriminalität begünstigenden Familienverhältnissen - oft militaristisch, extrem reaktionär und ultrakatholisch – kamen, schon als Kinder zum nationalistischen Hass erzogen wurden, als Teenager auf die Kriegsverbrecherschule namens Militärakademie geschickt wurden und nie die Gelegenheit hatten, einen Pazifisten oder einen Kriegsdienstverweigerer zu treffen. Ich fürchtete zunächst, dass es sehr monoton werden würde, all die die untereinander ähnlichen Plädoyers von Anklage und Verteidigung anzuhören. Doch sie wurden rhetorisch brillant vorgetragen, gespickt mit Wortspielen, genüsslichen Anspielungen auf in Bordellen eingehandelte Geschlechtskrankheiten und dergleichen der Angeklagten sowie drastischen Charakterisierungen wie „Metzger von Verdun“, „Charles der Schreckliche“, „verfluchter Schafskopf“.
 
Gedenken an russische Soldaten

In einem Exkurs wurde an die Soldaten zweier russischer an der Westfront eingesetzten Brigaden erinnert. Nach Bekanntwerden der Revolution in Russland wählten sie Soldatenräte. Viele weigerten sich weiterzukämpfen und verlangten ihre Repatriierung nach Sowjetrussland. Die des Kommunismus Verdächtigen wurden in Courtine, gleichfalls im Limousin gelegen, interniert. Als sie den Gehorsam verweigerten, beschoss die französische Armee das Internierungslager, wobei nach Schätzungen einige Hundert beim Granatenbeschuss und anschließenden Erschießungen starben. Die Überlebenden konnten zwischen Militärdienst oder Arbeitsdienst in Ostfrankreich wählen. Wer beides verweigerte, wurde zur Zwangsarbeit nach Algerien geschickt.
 
Denkmal
Vor der Urteilsverkündung wurde ein Werk der Künstlerin Aurélie Gatet aus Limoges zum den Verstümmelungen der französischen Soldaten des Ersten Weltkriegs enthüllt. Ein grauer Soldatenmantel ist an Stelle von Orden mit Rasierklingen verziert, die sowohl die Verletzungen als auch die unhygienischen Lebensbedingungen in den Schützengräben, wo man sich kaum rasieren konnte, symbolisieren sollen.
 
Das Urteil
Wie nicht anders zu erwarten verurteilte das Tribunal die Angeklagten. Zu allererst verurteilte das Gericht den Krieg an sich und alle Kriegsvorbereitungen. Das Gericht verwarf die Todesstrafe und bekannte sich zu Menschenrechten und stellte fest, dass ein Krieg allein deshalb ein Verbrechen sei, weil er Menschen massenhaft zum Tod verurteilt und in vielerlei Hinsicht Menschenrechte verletzt. Auch sei es ein Verbrechen, Menschen zum Kriegsdienst zu zwingen, wodurch die Rechte auf Leben und Freiheit massiv verletzt werden. Krieg verletze auch das Recht jedes Menschen in Frieden zu leben. Das Urteil endet mit der Aufforderung nicht mehr die Schlächter zu verehren, sondern stattdessen Personen zu ehren, die deren Opfer wurden oder die sich für Menschlichkeit und Freiheit eingesetzt haben.
 
Unterschiedliche Diskurse in Frankreich und Deutschland
Aus deutscher Sicht muss ein solches Tribunal irritieren. Mir und anderen drängte sich die Frage auf, ob es denn wirklich nichts Wichtigeres und Aktuelleres gibt, als sich ausgerechnet einem solchen Aspekt des Ersten Weltkriegs zu widmen.
Beim Tribunal in Limoges ging es auf den ersten Blick nur um die Generäle des Ersten Weltkriegs. Die Themen, die im Hinblick auf den Ersten Weltkrieg in der Friedensbewegung und Öffentlichkeit in Deutschland diskutiert werden, kamen mit keinem Wort vor. Das gilt sowohl für die aktuelle Debatte um die Kriegsursachen und um die Verantwortlichkeit für den Krieg als auch für Überlegungen, inwieweit es Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der internationalen Situation von 1914 und heute gibt und ob wieder ein Weltkrieg droht. Anfang des Jahres war das noch eine eher dem kalendarischen Zufall des Gedenkjahrs geschuldete Frage, seit der Eskalation der Ukraine-Krise wirkt sie sehr aktuell. Obwohl beim Tribunal an die in Courtine internierten und getöteten russischen Soldaten erinnert wurde, war auch das kein Aufhänger, um auf den jetzigen bedrohlichen Konflikt in Osteuropa einzugehen.
Für die Friedensbewegung in Deutschland ist es ein sehr fernliegender Gedanke, sich speziell mit den Verbrechen deutscher Generäle im Ersten Weltkrieg zu befassen. In Deutschland wird die Erinnerung an den Ersten Weltkrieg von den Gräueln des Zweiten Weltkriegs, der Nazi-Diktatur und der Schoah überschattet. Daran dürfte auch das aktuelle Gedenkjahr langfristig wenig ändern. Generäle des Ersten Weltkriegs sind den meisten, falls überhaupt namentlich bekannt, vor allem als Politiker und Wegbereiter des Nationalsozialismus in Erinnerung geblieben, wie Ludendorff und Hindenburg, die in Deutschland abgesehen von extremen Rechten keineswegs mehr gefeiert werden. Die Hindenburgstraßen werden eher als peinlich empfunden, auch wenn man sich meist nicht zur Umbenennung aufraffen will.
In Frankreich hingegen ist dies anders. Frankreich hat die beiden Weltkriege gewonnen, sieht sich auch rückblickend moralisch im Recht und feiert bis heute kontinuierlich seine siegreichen Helden aus einer Kette von Kriegen. Nach ihnen sind zahlreiche zentral gelegene und große Straßen benannt. Die Kriegsdenkmäler wirken auch optisch wie Denkmäler von Siegern, triumphalistisch und unübersehbar auf Straßenkreuzungen und zentralen Plätzen. Man sieht wenig Grund, die eigene Vergangenheit oder auch Krieg an sich kritisch zu hinterfragen oder sich gar dafür zu schämen.
Beim Tribunal wurde erklärt, es sei auch gedacht „als Akt der Sabotage der offiziellen Gedenkfeiern an den Krieg von 14-18, die uns im Patriotismus, dem Opium des Volkes, tränken wollen.“ Was aus deutscher Perspektive zunächst merkwürdig rückwärtsgewandt wirkt, ist angesichts der Kontinuität von Nationalismus und Militarismus in Frankreich hochaktuell. Denn die Verherrlichung der Generäle des Ersten Weltkriegs dient der Rechtfertigung der Kriege von heute und morgen.

Gernot Lennert
 
Veröffentlicht in Zivilcourage Nr. 2/2014 S.20f.    <link fileadmin dokumente hessen tribunal tribupac.pdf download file>als pdf

Das Urteil:

<link fileadmin dokumente hessen tribunal jugement_definitif_5.4.14.pdf download file>TRIBUNAL PACIFISTE
Appelé à juger les généraux français les plus impliqués
dans les condamnations à mort et les exécutions de ces condamnations
durant le conflit de 14-18.

<link fileadmin dokumente hessen tribunal jugement_definitif_5.4.14.pdf download file>Jugement définitif

<link fileadmin dokumente hessen tribunal jugement_definitif_5.4.14.pdf download file>Rendu à la Maison du Peuple à Limoges le 5avril 2014

Letztes Update: 23.06.2014, 12:48 Uhr