Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Rheinland-Pfalz

Gerd Büntzly im Gefängnis ab 14. Oktober 2024

Am 8. Mai 2023 hatte sich Gerd Büntzly an einer Aktion zivilen Ungehorsams auf dem Gelände des Atomwaffenstützpunkts Büchel (Eifel) beteiligt. Im Prozess am 4. März 2024 wurde er deswegen wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht bezahlt, tritt er eine Ersatzfreiheitsstrafe an. Es ist sein fünfter Gefängnisaufenthalt wegen Aktionen zivilen Ungehorsams in Büchel.

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Susan Crane und Susan van der Hijden in Haft wegen Aktionen in Büchel gegen Atomwaffen

Susan Crane aus Kalifornien und Susan van der Hijden aus Amsterdam wurden wegen Go-In-Aktionen in den Atomwaffenstützpunkt Büchel ab 4. Juni 2024 inhaftiert, Susan Crane für 229 Tage (bis 19.1.2025), Susan van der Hijden für 115 Tage (bis 26.9.2024).

Wer mag, kann den beiden zur Aufmunterung ein Postkärtchen (oder mehrere) oder einen Brief (oder mehrere) schicken. Mehr dazu

Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht gegen Inhaftierung wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen des Zivilen Ungehorsams aus Protest gegen die völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen in Deutschland

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Haftantritt von Holger Isabell Jänicke wegen Aktion gegen Atomwaffen

30-tägige Haftstrafe ab 17. August 2022 wegen der Aktion in Büchel gegen Atomwaffen am 30.4.2019.
Holger Isabelle freut sich über aufmunternde und solidarische Postkarten und Briefe ins Gefängnis.

 

Prozesse September und Oktober 2022

KORBACH, Donnerstag, 8. September 2022, 13 Uhr, Amtsgericht, Hagenstr. 2 in 34497 Korbach, Sitzungssaal 132: Angeklagt ist Uwe Lutz-Scholten wegen Beihilfe zur öffentlichen Aufforderung zur "Digging for Life"-Aktion in Büchel am 19.7.2021.
KOBLENZ, Donnerstag, 15. September 2022, 13 Uhr, Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14: Angeklagt ist Lies Welker wegen Teilnahme an einem der beiden "Büchel-17"-Go-Ins vom 30.4.2019. Sie war im Amtsgericht Cochem und in der Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz verurteilt worden, aber in 3. Instanz hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
KOBLENZ, Dienstag, 20. September 2022, 13:30 Uhr, Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14: Berufungsverhandlung mit US-Bürgerin Susan Crane. Es geht darum, dass sie im Amtsgericht Cochem (am 29.9.2021) zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen wegen der Go-In-Aktionen vom 15.7. und vom 6.8.2018 sowie (am 17.1.2022) zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen wegen der Go-In-Aktionen vom 10. + 14. + 16. + 22. Juli 2019 verurteilt worden ist.
COCHEM, Mittwoch, 5. Oktober 2022, 8:45 Uhr, Amtsgericht Cochem, Ravenéstr. 39: Angeklagt ist US-Bürger Brian Terrell, der gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, in dem eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen der Go-In-Aktion vom 14.7.2019 gegen ihn festgesetzt worden war.

Inzwischen sind (seit dem ersten Büchel-Go-In von 1997) mindestens 99 gewaltfreie AktivistInnen wegen "Straftaten" in oder wegen Büchel angeklagt worden, einige von ihnen mehrmals. Dazu kamen Verfahren wegen "Ordnungswidrigkeiten", Prozesse vor Verwaltungsgerichten und einiges mehr (siehe hier). Seit dem Ende der 1990er Jahre haben 17 rechtskräftig Verurteilte Verfassungsbeschwerden eingelegt. Über zwei Beschwerden wurde noch nicht entschieden, die anderen wurden abgewiesen. Über die bislang einzige Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde auch noch nicht entschieden.

Geburtstagskind vor Gericht

Bericht vom Berufungsprozess am 18. Januar 2022 wegen „Hausfriedensbruchs“ mit Holger Isabelle Jänicke

wegen eines Go-Ins in den Atomwaffenstandort der Bundeswehr in Büchel am 30.4.2019


 Pressemitteilung, 6.1.2022:

Landgericht Koblenz bestätigt Verurteilung der Atomwaffengegnerin Ariane Dettloff

Berufungsprozess wegen „Hausfriedensbruchs“ mit Ariane Detloff am 6. Januar 2022 

wegen eines Go-Ins in den Atomwaffenstandort der Bundeswehr in Büchel am 30.4.2019

Ist Protest gegen Atomwaffen auf Bundeswehr-Gelände in Büchel rechtmäßig? Pressemitteilung der DFG-VK Köln zum Berufungsprozess mit Ariane Dettloff, Landgericht Koblenz am 6.1.2021


Überblicksartikel zum Prozessen wegen Aktionen Zivilen Ungehorsams in Büchel

Martin Otto (DFG-VK Lahn-Dill):
Zu den juristischen Verfahren wegen Zivilen Ungehorsams in Büchel: Gewaltfreie Aktionen aus Protest gegen Atomwaffen.
In: Friedensforum 5/2021


Vorherige Prozesse:

Aktiv gegen den Atomkrieg

Erklärung zum für den 30. September 2021 vorgesehenen Prozesstermin von Ariane Dettloff, der auf den 6. Januar verschoben wurde.

„Ein Damoklesschwert schwebt über uns allen: das Damoklesschwert eines Atomkriegs – und sei es auch einer aus Versehen. Denn der ist jederzeit möglich, so der Informatiker Prof. Karl Hans Bläsius“, erklärt die Journalistin Ariane Dettloff (77) ihr Engagement für den Abzug der US-Atomwaffen aus dem Bundeswehrstandort Büchel in der Eifel. Dieses bringt sie nun erneut vor Gericht, denn die bisherige hiesige Rechtsprechung sieht ihr Go-In auf das Gelände der Massenvernichtungswaffen am 30.4.2019 als „Hausfriedensbruch“. Sie selbst begründet ihre gemeinsam mit 16 weiteren Friedensaktivist*innen begangene Tat mit den Worten: „Der Ausstieg aus der Atomenergie erfolgte erst nach Tschernobyl und Fukushima; der Klimawandel wurde erst nach Katastrophen wie Dürresommern und mörderischen Fluten ernst genommen. Bei einem Einsatz der Atomwaffen wäre keine Hilfe mehr möglich: auch alle Ärzte in weitem Umkreis wären tot oder schwerst geschädigt, die Krankenhäuser zerstört, die Umgebung durchweg radioaktiv verseucht. Denn die Atombomben in Büchel haben eine vielfache Vernichtungskraft der Bomben von Hiroshima und Nagasaki. Sie sollen nun „modernisiert“ werden – ausdrücklich, um sie b e s s e r   e i n s e t z b a r “ zu machen.“ Laut der US-amerikanischen „Nuclear Posture Review“ sind sie sogar auch für einen Erstschlag vorgesehen. Für die ins Auge gefassten Gegner ist daher der Eifeler Atobombenstandort ein logisches Angriffsziel. Dem vorzubeugen zu versuchen ist Dettloff bereit, selbst eine Gefängnisstrafe auf sich zu nehmen.

Zivilen Ungehorsam hält die 77Jährige angesichts des Verbrechens einer Vorbereitung von und Drohung mit einem Atomkrieg für angemessen 

(...)

Falls im Fall einer Verurteilung im Berufungsverfahren und Ablehnung einer möglichen Revision das Bundesverfassungsgericht ihre geplante Beschwerde hiergegen nicht zulassen sollte, will Dettloff den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg anrufen.

Vollständige Erklärung zum Prozess am 30. September mit Pressekontakten

Vollständige Erklärung zum Prozess am 30. September mit Pressekontakten als pdf-Datei

Solidaritäts-Konto für Prozess- und Gerichtskosten:
Uwe Lutz-Scholten
Stichwort: Büchel17
IBAN DE64 5235 0005 0000 7696 87
Sparkasse Waldeck-Frankenberg
HELADEF1KOR

Am 12. April 2021 hatte der vorhergehende Prozess im Amtsgericht Cochem stattgefunden.

Ariane Dettloffs Verteidigungsrede gegen den Vorwurf des "Hausfriedensbruchs" am Standort der US-Atomwaffen beim Jagdgeschwader 33 begann mit folgenden Sätzen:

"Am 22. Januar feierten wir das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen. Der Abzug der Atomwaffen aus Büchel sollte eine Konsequenz daraus sein. Aber unsere Regierung weigert sich weiterhin, dem Vertrag beizutreten, und die Justiz verfolgt weiterhin Aktivist*innen wie mich mit Strafvollstreckungen wegen gewaltfreien Widerstands gegen die Atomkriegsübungen in Büchel."


Berufungsverfahren gegen John LaForge (USA)

wegen "Hausfriedensbruchs" im Atomwaffen-Stützpunkt Büchel.

KOBLENZ, Donnerstag, 9. Dezember 2021
Pressemitteilung zum Prozess (6. Dezember 2021)


Berufungsverhandlung wegen eines Go-Ins in das Atomwaffengelände des Fliegerhorsts Büchel in der Eifel

Johanna Adickes, Sigrid Eckert-Hoßbach, Jürgen "Hops" Hoßbach und Frits ter Kuile

KOBLENZ, Donnerstag, 21. Oktober 2021
Landgericht Koblenz
, Karmeliterstr. 14, Saal 49, 1. Stock

  • 12 Uhr Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude
  • 13 Uhr Prozess

Pressemitteilung

Am Donnertag, den 21.10.2021 stehen vier Friedensaktivist:innen vor dem Landgericht Koblenz, weil sie im Juli 2018 den Atomwaffenstandort Büchel in der Eifel unerlaubt betreten haben und auf dem Gelände, auf dem ca. 20 Atombomben der US-Streitkräfte gelagert werden, deren Abrüstung forderten und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag verlangten. Sie wurden in Gewahrsam genommen und im Januar 2020 vor dem Amtsgericht Cochem zu 30 Tagessätzen verurteilt.

„Nicht die völkerrechtswidrigen Übungen deutscher Piloten mit US-Atomwaffen werden vor Gericht abgestraft, sondern die, die auf den fortwährenden Gesetzesbruch aufmerksam machen.“ sagte einer der Aktivist:innen, Frits ter Kuile aus Amsterdam. Noch im Gericht legten die Vier Rechtsmittel ein.

Die Berufungsverhandlung findet am 21.10.21 ab 13 Uhr im Saal 49 vor dem Landgericht Koblenz in der Karmeliterstraße 14 statt. Vorher wird es ab 12 Uhr eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude geben.
 
Johanna Adickes (77), Sigrid Eckert-Hoßbach, Jürgen "Hops" Hoßbach und Frits ter Kuile (aus Amsterdam) berufen sich in ihren Einlassungen auf das Grundgesetz und internationale Abkommen, wie der Genfer Konventionen und den 2+4 Vertrag. „Die Vorbereitung eines Angriffskrieges und das Üben mit Massenvernichtungswaffen, wie es in Büchel jeden Tag geschieht, bedrohen das Leben auf der Erde. Die Gefahr eines aus Versehen ausgelösten Atomkriegs nimmt seit Jahren zu.“ sagt Sigrid Eckert-Hoßbach mit einem Verweis auf den als Experten geladenen Zeugen, Karl-Hans Bläsius, Professor für Informatik an der Universität Trier, mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz (KI). Nach seinen Forschungen steigt die Gefahr eines unbeabsichtigten Atomkrieges mit der rasant wachsenden Entwicklung von KI im Waffensektor.
 
In Büchel werden im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ von deutschen Piloten in Tornado-Kampfflugzeugen US-Amerikanische B-61 Atombomben in regelmäßigen Übungen transportiert. Im Einsatzfall auch zu von US-Einsatzplänen bestimmten Zielen gebracht und nach dem Einsatzbefehl des US-Präsidenten unter deutscher Mitverantwortung abgeworfen.
 
Vor diesem Prozess am Landgericht erschienen bereits 38 weitere gewaltfrei Aktive in Berufungsverhandlungen wegen Aktionen im Fliegerhorst Büchel.

Seit dem Beginn von Aktionen des zivilen Ungehorsams in Büchel, 1997, sind mindestens 97 Aktivist:innen wegen „Straftaten“ angeklagt worden, einige von ihnen mehrmals. Wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel, sind dreizehnmal Menschen, die verurteilt worden waren, im Gefängnis gewesen.
 
Nähere Info bei Sigrid Eckert Hoßbach Tel. 0151 23373436 und Frits ter Kuile + 31 6 30295461
Sigrid Eckert-Hoßbach <hops@e-hossbach.de>


Susan Crane wegen Zivilen Ungehorsams gegen US-Atomwaffen in Deutschland vor Gericht

Mittwoch, 29. September 2021, Amtsgericht COCHEM, Ravenéstr. 39 

Pressemitteilung zum Prozess


Montag, 3. Mai 2021

Verhandlung im Amtsgericht Cochem mit Marion Küpker

wegen angeblichen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte"
während einer Aktion am Atomwaffenstützpunkt Büchel am 28.6.2019
10.25 Uhr Raum 100, Ravenéstr. 39

9.25 Uhr: Mahnwache vor dem Gericht

Pressemitteilung von Marion Küpker (30.4.2021) zum Prozess

Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz mit Ria (Büchel17) 20. April 2021: Pressemitteilung mit Bericht vom Prozess


Prozesstermine und Mahnwachen Juni 2020

Prozesse jeweils im Amtsgericht Cochem, Ravenéstr. 39, Raum 100
Mahnwachen jeweils vor dem Gerichtsgebäude

Montag, 8. Juni 2020
gegen Beate Körsgen (Versöhnungsbund); weil sie in Büchel am 10.7.2019 als angebliche Leiterin einer Versammlung auf dem Verkehrskreisel vor der Fliegerhorst-Haupteinfahrt gegen Auflagen verstoßen haben soll.
Mahnwache 8:30 Uhr, Prozess 9:30 Uhr
Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt.

Mittwoch, 10. Juni 2020
gegen Marion Küpker (DFG-VK), Stefanie Augustin und Margriet Bos wegen einer Go-In-Aktion im Juli 2018.
Mahnwache 8:30 Uhr, Prozess 9:30 Uhr
Pressemitteilung: Trägerin des Aachener Friedenspreises vor Gericht
Am 15. Juli 2018 drangen während der Internationalen Woche im Rahmen der 20-wöchigen Aktionspräsenz in Büchel  18 Personen der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen in den Fliegerhorst Büchel ein, um gegen die dort illegal stationierten ca. 20 US-Atomwaffen zu protestieren. Darunter befanden sich auch sechs US-Bürger. Bereits im Januar und Mai 2020 hatte das Cochemer Amtsgericht sieben Mitglieder der Gruppe zu Geldstrafen verurteilt. Jetzt sollen drei weitere Teilnehmerinnen - Stefanie Augustin, Margriet Bos und Marion Küpker, die 2019 namentlich den Aachener Friedenspreis für die Kampagne Büchel ist überall-atomwaffenfrei.jetzt erhalten hat, am 10. Juni vor diesem Gericht stehen. „Wir klagen die Einhaltung des Internationalen Rechtes ein, da dieses unserem Recht übergeordnet ist“, sagt Stefanie Augustin. Hiernach dürften nicht die Angeklagten verurteilt werden, sondern das Bundesverfassungsgericht (BVG) muss endlich prüfen, ob die von Deutschland praktizierte nukleare Teilhabe in der NATO völkerrechtswidrig ist.

Freitag, 19. Juni 2020: Fortsetzung des Prozesses gegen die Picknick-Gruppe
Mahnwache 7:30 Uhr, Prozess 8:30 Uhr
Pressemitteilung zum Prozess der Picknick-Gruppe

Die zwischen 60 und 77 Jahre alten Friedensaktivist*innen hatten am 30.4.2019 im Raum zwischen zwei Zäunen, die den Atomwaffen-Standort und Bundeswehr-Flugplatz Büchel begrenzen, ein „atomwaffenfreies Picknick“ veranstaltet und Friedenslieder gesungen. Gleichzeitig hatte eine zwölfköpfige Gruppe der Büchel17 das Militärgelände zu einer friedlichen Mahnwache betreten. Die gemeinschaftliche Aktion führte zeitweise zur Unterbrechung des militärischen Flugbetriebs. Die zweite Gruppe wurde ebenfalls angeklagt; die Verhandlung findet am Mittwoch, 24. Juni 2020 statt. Zur Picknick-Gruppe gehört auch Gerd Büntzly, der schon wegen anderer Aktionen in Büchel gegen Atomwaffen vor Gericht stand und im Gefängnis war.

Mittwoch, 24. Juni 2020
gegen 3 Personen der Büchel17-Go-In-Gruppe.
Mahnwache 8 Uhr, Prozess 9 Uhr
Pressemitteilung und Einladung

Weitere Verfahren sind für September vorgesehen.


gegen die "Widerständigen Alten"
wegen Betretens der Startbahn im Fliegerhorst Büchel

Am letzten Tag der Berufungsverhandlung am 19. Februar 2020 verurteilte das Landgericht Koblenz alle fünf Angeklagten zu jeweils 30 Tagessätzen.

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gegen Gerd Büntzly
wegen Eindringens in den Atomwaffenstützpunkt Büchel

Informationsstand 31. Dezember 2020

Die Prozesse gegen Gerd Büntzly werden auch 2021 weiter gehen.

Gerd Büntzly bietet einen Vortrag und Diskussion über das Konzept des Zivilen Ungehorsams an.

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gegen Martin Otto
wegen Zaunaktion am Atomwaffenstützpunkt Büchel

Letzte Meldung (September 2018):

Atomwaffengegner wird ins Gefängnis gesperrt – und 259 Menschen kaufen ihn nach 8 Tagen frei

Martin Otto (DFG-VK Lahn-Dill) im Gefängnis vom 19.9. bis 26.9.2018 wegen einer Aktion des Gewaltfreien Widerstands am Atomwaffen-Stützpunkt bei Büchel in der Südeifel

Mehr dazu: Briefe ins Gefängnis / Ins Gefängnis gehen als politische Aktion / Aufruf zur Beteiligung am Gewaltfreien Widerstand gegen die Atomwaffenpolitik


Mehr zu Aktionen in Büchel:

Aktionspräsenz 2020 in Büchel: 20 Bomben - 20 Wochen

Go-In-Aktionen während des Internationalen Aktions-Camps, 8.-18. Juli 2019

Filme vom Aktionswochenende 6./. Juli 2019

Friedenstafel für eine atomwaffenfreie Welt, 2. Juni 2019


gegen Hermann Theisen

Strafverfahren wegen atomwaffenkritischer Aufrufe zum Whistleblowing gingen zu Ende (Februar 2017)

Hermann Theisen freigesprochen
Ergebnis des Prozesses in Cochem am 6. Februar 2017: Freispruch ist endgültig

Letztes Update: 24.09.2024, 17:02 Uhr