Aktuell > Prozesse wegen Aktionen gegen Atomwaffen
Aktionen gegen Atomwaffen in Büchel: Terminkalender für Aktionen und für Prozesse infolge der Aktionen
Am 8. Mai 2023 hatte sich Gerd Büntzly an einer Aktion zivilen Ungehorsams auf dem Gelände des Atomwaffenstützpunkts Büchel (Eifel) beteiligt. Im Prozess am 4. März 2024 wurde er deswegen wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht bezahlt, tritt er eine Ersatzfreiheitsstrafe an. Es ist sein fünfter Gefängnisaufenthalt wegen Aktionen zivilen Ungehorsams in Büchel.
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Susan Crane aus Kalifornien und Susan van der Hijden aus Amsterdam wurden wegen Go-In-Aktionen in den Atomwaffenstützpunkt Büchel ab 4. Juni 2024 inhaftiert, Susan Crane für 229 Tage (bis 19.1.2025), Susan van der Hijden für 115 Tage (bis 26.9.2024).
Wer mag, kann den beiden zur Aufmunterung ein Postkärtchen (oder mehrere) oder einen Brief (oder mehrere) schicken. Mehr dazu
Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht gegen Inhaftierung wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen des Zivilen Ungehorsams aus Protest gegen die völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen in Deutschland
30-tägige Haftstrafe ab 17. August 2022 wegen der Aktion in Büchel gegen Atomwaffen am 30.4.2019. Holger Isabelle freut sich über aufmunternde und solidarische Postkarten und Briefe ins Gefängnis.
KORBACH, Donnerstag, 8. September 2022, 13 Uhr, Amtsgericht, Hagenstr. 2 in 34497 Korbach, Sitzungssaal 132: Angeklagt ist Uwe Lutz-Scholten wegen Beihilfe zur öffentlichen Aufforderung zur "Digging for Life"-Aktion in Büchel am 19.7.2021. KOBLENZ, Donnerstag, 15. September 2022, 13 Uhr, Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14: Angeklagt ist Lies Welker wegen Teilnahme an einem der beiden "Büchel-17"-Go-Ins vom 30.4.2019. Sie war im Amtsgericht Cochem und in der Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz verurteilt worden, aber in 3. Instanz hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. KOBLENZ, Dienstag, 20. September 2022, 13:30 Uhr, Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14: Berufungsverhandlung mit US-Bürgerin Susan Crane. Es geht darum, dass sie im Amtsgericht Cochem (am 29.9.2021) zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen wegen der Go-In-Aktionen vom 15.7. und vom 6.8.2018 sowie (am 17.1.2022) zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen wegen der Go-In-Aktionen vom 10. + 14. + 16. + 22. Juli 2019 verurteilt worden ist. COCHEM, Mittwoch, 5. Oktober 2022, 8:45 Uhr, Amtsgericht Cochem, Ravenéstr. 39: Angeklagt ist US-Bürger Brian Terrell, der gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, in dem eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen der Go-In-Aktion vom 14.7.2019 gegen ihn festgesetzt worden war.
Inzwischen sind (seit dem ersten Büchel-Go-In von 1997) mindestens 99 gewaltfreie AktivistInnen wegen "Straftaten" in oder wegen Büchel angeklagt worden, einige von ihnen mehrmals. Dazu kamen Verfahren wegen "Ordnungswidrigkeiten", Prozesse vor Verwaltungsgerichten und einiges mehr (siehe hier). Seit dem Ende der 1990er Jahre haben 17 rechtskräftig Verurteilte Verfassungsbeschwerden eingelegt. Über zwei Beschwerden wurde noch nicht entschieden, die anderen wurden abgewiesen. Über die bislang einzige Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde auch noch nicht entschieden.
wegen eines Go-Ins in den Atomwaffenstandort der Bundeswehr in Büchel am 30.4.2019
Pressemitteilung, 6.1.2022:
Berufungsprozess wegen „Hausfriedensbruchs“ mit Ariane Detloff am 6. Januar 2022
Ist Protest gegen Atomwaffen auf Bundeswehr-Gelände in Büchel rechtmäßig? Pressemitteilung der DFG-VK Köln zum Berufungsprozess mit Ariane Dettloff, Landgericht Koblenz am 6.1.2021
Überblicksartikel zum Prozessen wegen Aktionen Zivilen Ungehorsams in Büchel
Erklärung zum für den 30. September 2021 vorgesehenen Prozesstermin von Ariane Dettloff, der auf den 6. Januar verschoben wurde.
„Ein Damoklesschwert schwebt über uns allen: das Damoklesschwert eines Atomkriegs – und sei es auch einer aus Versehen. Denn der ist jederzeit möglich, so der Informatiker Prof. Karl Hans Bläsius“, erklärt die Journalistin Ariane Dettloff (77) ihr Engagement für den Abzug der US-Atomwaffen aus dem Bundeswehrstandort Büchel in der Eifel. Dieses bringt sie nun erneut vor Gericht, denn die bisherige hiesige Rechtsprechung sieht ihr Go-In auf das Gelände der Massenvernichtungswaffen am 30.4.2019 als „Hausfriedensbruch“. Sie selbst begründet ihre gemeinsam mit 16 weiteren Friedensaktivist*innen begangene Tat mit den Worten: „Der Ausstieg aus der Atomenergie erfolgte erst nach Tschernobyl und Fukushima; der Klimawandel wurde erst nach Katastrophen wie Dürresommern und mörderischen Fluten ernst genommen. Bei einem Einsatz der Atomwaffen wäre keine Hilfe mehr möglich: auch alle Ärzte in weitem Umkreis wären tot oder schwerst geschädigt, die Krankenhäuser zerstört, die Umgebung durchweg radioaktiv verseucht. Denn die Atombomben in Büchel haben eine vielfache Vernichtungskraft der Bomben von Hiroshima und Nagasaki. Sie sollen nun „modernisiert“ werden – ausdrücklich, um sie b e s s e r e i n s e t z b a r “ zu machen.“ Laut der US-amerikanischen „Nuclear Posture Review“ sind sie sogar auch für einen Erstschlag vorgesehen. Für die ins Auge gefassten Gegner ist daher der Eifeler Atobombenstandort ein logisches Angriffsziel. Dem vorzubeugen zu versuchen ist Dettloff bereit, selbst eine Gefängnisstrafe auf sich zu nehmen.
Zivilen Ungehorsam hält die 77Jährige angesichts des Verbrechens einer Vorbereitung von und Drohung mit einem Atomkrieg für angemessen
(...)
Falls im Fall einer Verurteilung im Berufungsverfahren und Ablehnung einer möglichen Revision das Bundesverfassungsgericht ihre geplante Beschwerde hiergegen nicht zulassen sollte, will Dettloff den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg anrufen.
Vollständige Erklärung zum Prozess am 30. September mit Pressekontakten
Vollständige Erklärung zum Prozess am 30. September mit Pressekontakten als pdf-Datei
Solidaritäts-Konto für Prozess- und Gerichtskosten: Uwe Lutz-Scholten Stichwort: Büchel17 IBAN DE64 5235 0005 0000 7696 87 Sparkasse Waldeck-Frankenberg HELADEF1KOR
Ariane Dettloffs Verteidigungsrede gegen den Vorwurf des "Hausfriedensbruchs" am Standort der US-Atomwaffen beim Jagdgeschwader 33 begann mit folgenden Sätzen:
"Am 22. Januar feierten wir das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen. Der Abzug der Atomwaffen aus Büchel sollte eine Konsequenz daraus sein. Aber unsere Regierung weigert sich weiterhin, dem Vertrag beizutreten, und die Justiz verfolgt weiterhin Aktivist*innen wie mich mit Strafvollstreckungen wegen gewaltfreien Widerstands gegen die Atomkriegsübungen in Büchel."
wegen "Hausfriedensbruchs" im Atomwaffen-Stützpunkt Büchel.
KOBLENZ, Donnerstag, 9. Dezember 2021 Pressemitteilung zum Prozess (6. Dezember 2021)
Johanna Adickes, Sigrid Eckert-Hoßbach, Jürgen "Hops" Hoßbach und Frits ter Kuile
KOBLENZ, Donnerstag, 21. Oktober 2021 Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14, Saal 49, 1. Stock
Pressemitteilung
Am Donnertag, den 21.10.2021 stehen vier Friedensaktivist:innen vor dem Landgericht Koblenz, weil sie im Juli 2018 den Atomwaffenstandort Büchel in der Eifel unerlaubt betreten haben und auf dem Gelände, auf dem ca. 20 Atombomben der US-Streitkräfte gelagert werden, deren Abrüstung forderten und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag verlangten. Sie wurden in Gewahrsam genommen und im Januar 2020 vor dem Amtsgericht Cochem zu 30 Tagessätzen verurteilt.
„Nicht die völkerrechtswidrigen Übungen deutscher Piloten mit US-Atomwaffen werden vor Gericht abgestraft, sondern die, die auf den fortwährenden Gesetzesbruch aufmerksam machen.“ sagte einer der Aktivist:innen, Frits ter Kuile aus Amsterdam. Noch im Gericht legten die Vier Rechtsmittel ein.
Die Berufungsverhandlung findet am 21.10.21 ab 13 Uhr im Saal 49 vor dem Landgericht Koblenz in der Karmeliterstraße 14 statt. Vorher wird es ab 12 Uhr eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude geben. Johanna Adickes (77), Sigrid Eckert-Hoßbach, Jürgen "Hops" Hoßbach und Frits ter Kuile (aus Amsterdam) berufen sich in ihren Einlassungen auf das Grundgesetz und internationale Abkommen, wie der Genfer Konventionen und den 2+4 Vertrag. „Die Vorbereitung eines Angriffskrieges und das Üben mit Massenvernichtungswaffen, wie es in Büchel jeden Tag geschieht, bedrohen das Leben auf der Erde. Die Gefahr eines aus Versehen ausgelösten Atomkriegs nimmt seit Jahren zu.“ sagt Sigrid Eckert-Hoßbach mit einem Verweis auf den als Experten geladenen Zeugen, Karl-Hans Bläsius, Professor für Informatik an der Universität Trier, mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz (KI). Nach seinen Forschungen steigt die Gefahr eines unbeabsichtigten Atomkrieges mit der rasant wachsenden Entwicklung von KI im Waffensektor. In Büchel werden im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ von deutschen Piloten in Tornado-Kampfflugzeugen US-Amerikanische B-61 Atombomben in regelmäßigen Übungen transportiert. Im Einsatzfall auch zu von US-Einsatzplänen bestimmten Zielen gebracht und nach dem Einsatzbefehl des US-Präsidenten unter deutscher Mitverantwortung abgeworfen. Vor diesem Prozess am Landgericht erschienen bereits 38 weitere gewaltfrei Aktive in Berufungsverhandlungen wegen Aktionen im Fliegerhorst Büchel.
Seit dem Beginn von Aktionen des zivilen Ungehorsams in Büchel, 1997, sind mindestens 97 Aktivist:innen wegen „Straftaten“ angeklagt worden, einige von ihnen mehrmals. Wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel, sind dreizehnmal Menschen, die verurteilt worden waren, im Gefängnis gewesen. Nähere Info bei Sigrid Eckert Hoßbach Tel. 0151 23373436 und Frits ter Kuile + 31 6 30295461 Sigrid Eckert-Hoßbach <hops@e-hossbach.de>
Mittwoch, 29. September 2021, Amtsgericht COCHEM, Ravenéstr. 39
Pressemitteilung zum Prozess
wegen angeblichen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" während einer Aktion am Atomwaffenstützpunkt Büchel am 28.6.2019 10.25 Uhr Raum 100, Ravenéstr. 39
9.25 Uhr: Mahnwache vor dem Gericht
Pressemitteilung von Marion Küpker (30.4.2021) zum Prozess
Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz mit Ria (Büchel17) 20. April 2021: Pressemitteilung mit Bericht vom Prozess
Prozesse jeweils im Amtsgericht Cochem, Ravenéstr. 39, Raum 100 Mahnwachen jeweils vor dem Gerichtsgebäude
Montag, 8. Juni 2020 gegen Beate Körsgen (Versöhnungsbund); weil sie in Büchel am 10.7.2019 als angebliche Leiterin einer Versammlung auf dem Verkehrskreisel vor der Fliegerhorst-Haupteinfahrt gegen Auflagen verstoßen haben soll. Mahnwache 8:30 Uhr, Prozess 9:30 Uhr Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt.
Mittwoch, 10. Juni 2020 gegen Marion Küpker (DFG-VK), Stefanie Augustin und Margriet Bos wegen einer Go-In-Aktion im Juli 2018. Mahnwache 8:30 Uhr, Prozess 9:30 Uhr Pressemitteilung: Trägerin des Aachener Friedenspreises vor Gericht Am 15. Juli 2018 drangen während der Internationalen Woche im Rahmen der 20-wöchigen Aktionspräsenz in Büchel 18 Personen der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen in den Fliegerhorst Büchel ein, um gegen die dort illegal stationierten ca. 20 US-Atomwaffen zu protestieren. Darunter befanden sich auch sechs US-Bürger. Bereits im Januar und Mai 2020 hatte das Cochemer Amtsgericht sieben Mitglieder der Gruppe zu Geldstrafen verurteilt. Jetzt sollen drei weitere Teilnehmerinnen - Stefanie Augustin, Margriet Bos und Marion Küpker, die 2019 namentlich den Aachener Friedenspreis für die Kampagne Büchel ist überall-atomwaffenfrei.jetzt erhalten hat, am 10. Juni vor diesem Gericht stehen. „Wir klagen die Einhaltung des Internationalen Rechtes ein, da dieses unserem Recht übergeordnet ist“, sagt Stefanie Augustin. Hiernach dürften nicht die Angeklagten verurteilt werden, sondern das Bundesverfassungsgericht (BVG) muss endlich prüfen, ob die von Deutschland praktizierte nukleare Teilhabe in der NATO völkerrechtswidrig ist.
Freitag, 19. Juni 2020: Fortsetzung des Prozesses gegen die Picknick-Gruppe Mahnwache 7:30 Uhr, Prozess 8:30 Uhr Pressemitteilung zum Prozess der Picknick-Gruppe Die zwischen 60 und 77 Jahre alten Friedensaktivist*innen hatten am 30.4.2019 im Raum zwischen zwei Zäunen, die den Atomwaffen-Standort und Bundeswehr-Flugplatz Büchel begrenzen, ein „atomwaffenfreies Picknick“ veranstaltet und Friedenslieder gesungen. Gleichzeitig hatte eine zwölfköpfige Gruppe der Büchel17 das Militärgelände zu einer friedlichen Mahnwache betreten. Die gemeinschaftliche Aktion führte zeitweise zur Unterbrechung des militärischen Flugbetriebs. Die zweite Gruppe wurde ebenfalls angeklagt; die Verhandlung findet am Mittwoch, 24. Juni 2020 statt. Zur Picknick-Gruppe gehört auch Gerd Büntzly, der schon wegen anderer Aktionen in Büchel gegen Atomwaffen vor Gericht stand und im Gefängnis war.
Mittwoch, 24. Juni 2020 gegen 3 Personen der Büchel17-Go-In-Gruppe. Mahnwache 8 Uhr, Prozess 9 Uhr Pressemitteilung und Einladung
Weitere Verfahren sind für September vorgesehen.
Am letzten Tag der Berufungsverhandlung am 19. Februar 2020 verurteilte das Landgericht Koblenz alle fünf Angeklagten zu jeweils 30 Tagessätzen.
Informationsstand 31. Dezember 2020
Die Prozesse gegen Gerd Büntzly werden auch 2021 weiter gehen.
Gerd Büntzly bietet einen Vortrag und Diskussion über das Konzept des Zivilen Ungehorsams an.
Letzte Meldung (September 2018):
Atomwaffengegner wird ins Gefängnis gesperrt – und 259 Menschen kaufen ihn nach 8 Tagen frei
Martin Otto (DFG-VK Lahn-Dill) im Gefängnis vom 19.9. bis 26.9.2018 wegen einer Aktion des Gewaltfreien Widerstands am Atomwaffen-Stützpunkt bei Büchel in der Südeifel
Mehr dazu: Briefe ins Gefängnis / Ins Gefängnis gehen als politische Aktion / Aufruf zur Beteiligung am Gewaltfreien Widerstand gegen die Atomwaffenpolitik
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Go-In-Aktionen während des Internationalen Aktions-Camps, 8.-18. Juli 2019
Filme vom Aktionswochenende 6./. Juli 2019
Friedenstafel für eine atomwaffenfreie Welt, 2. Juni 2019
Hermann Theisen freigesprochen Ergebnis des Prozesses in Cochem am 6. Februar 2017: Freispruch ist endgültig