Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Rheinland-Pfalz

Zum Berufungsverfahren mit John LaForge

PRESSEMITTEILUNG - ZUR SOFORTIGEN VERWENDUNG

06. Dezember 2021

Kontakt: John LaForge, Nukewatch Co-director, Luck, Wisc., USA,
sowie Marion Küpker, <marion@gaaa@gmx.de>; beide über Handy: 0172-771-3266

Deutsche Gerichte decken völkerrechtswidrige Atomwaffen-Stationierung:

US-Amerikaner führt Berufungsprozess in Koblenz!

John LaForge legte fristgerecht Widerspruch gegen die Verurteilung zu zweifachem Hausfriedensbruchs durch das Cochemer Amtsgericht ein. Das Berufungsverfahren findet jetzt am 9. Dezember um 13:30 in Koblenz in der Karmeliterstr. 14, Raum 123 und die Mahnwache vor dem Gericht beginnt um 12:15 Uhr.

Hintergrund: Am Sonntag, den 15. Juli 2018, drangen 18 Menschen aus vier verschiedenen Staaten (den USA, Deutschland, den Niederlanden und England) in den "Fliegerhorst Büchel" der Bundeswehr ein, wo ca. 20 US-Atombomben stationiert sind. Am Hiroshima-Gedenktag (6. August 2018) wiederholte Herr LaForge ein Go-In und saß mit der US-Amerikanerin Susan Crane auf einem der Atomwaffen-Hangars im Fliegerhorst.

Zum Berufungsverfahren lud Herr LaForge nun zwei Expertenzeugen: den IALANA-Vorstandsvorsitzenden Richter i.R. Bernd Hahnfeld u.a. zur Gesetzeswidrigkeit der in Büchel praktizierten nuklearen Teilhabe, sowie Prof. Karl-Hans Bläsius zur allgegenwärtigen sehr hohen Gefahr eines Atomkrieges.

John LaForge sagt dazu:
"Ich habe diese Aktion mitgemacht, da sie die einzige Möglichkeit ist, das internationale Recht vor den Gerichten verhandeln zu können, da es dem bundesdeutschen Recht übergeordnet ist. Leider wurde es vom Richter im Amtsgericht Cochem nicht berücksichtigt. "

Marion Küpker erklärt weiter:
"In früheren Prozessen wurde in Berufungsverfahren die aktuelle Atomkriegsgefahr für vernachlässigbar eingestuft. Die Gerichte hätten aber prüfen müssen, ob wir tatsächlich ausreichende und dringende Gründe hatten, mit einer solchen Aktion auf diesen Notstand aufmerksam zu machen."

In den letzten beiden Jahren fanden etwa 50 Gerichtsverfahren mit mehreren Angeklagten im Amtsgericht Cochem und Landgericht Koblenz zu gewaltfreien Aktionen des zivilen Ungehorsams in Form von Go-In's in den Fliegerhorst Büchel statt.

Prozessberichterstattungen sind hier zu finden: www.buechel-atombombenfrei.de
 
Die Aktion vom 15. Juli 2018 war Teil der Internationalen Woche, die gemeinsam von der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (www.gaaa.org) und von der US-Organisation Nukewatch (www.nukewatchinfo.org), während der 20-wöchigen Aktionspräsenz der bundesweiten Kampagne “Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt”, organisiert wurde. Die GAAA ist eine Mitgliedsgruppe der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (www.dfg-vk.de).

Das nebenstehende Bild von der Go-In-Aktion vom 6. August 2018 darf für Veröffentlichungen frei verwendet werden.

Nukewatch, nukewatch1@lakeland.ws
740A Round Lake Road
Luck, Wisconsin USA 54853

Letztes Update: 06.12.2021, 14:34 Uhr