Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Rheinland-Pfalz

Prozess gegen Hans Ripper wegen Demonstration gegen eine Abschiebung

 Prozesstermin und Ort der Verhandlung: Montag, 28. November 2016, 14:30 Uhr,

Amtsgericht Mainz, Diether-von Isenburg-Straße 1, Gebäude A, Sitzungssaal 207 / 2.OG.

 

Hans war am Sonntag, den 24.09.2015 Teilnehmer einer Spontandemo. Sie machten die Mainzer Bevölkerung auf eine offenbar unrechtmäßige Abschiebung eines Geflüchteten von Mainz nach Pakistan aufmerksam. Pakistan hat ihn nicht ins Land gelassen. Die von Mainzer Behörden ausgestellten Papiere waren nicht in ok. - Der Vorwurf gegen H.: er wäre Versammlungsleiter der Spontandemo gewesen, die als solche keinen Leiter braucht, und hätte damit gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Die Polizei als Ermittlungsbehörde hat Beweisanzeichen, so genannte Indizien, an den Haaren herbeigezogen. Woraufhin die Staatsanwaltschaft ohne weitere eigene Ermittlungen einen Strafbefehl gegen ihn beantragt hat. Sein Einspruch hat nun den Prozess zur Folge, zu dem er sich viele Besucher wünscht.

 

Mainzer Behörden scheinen Probleme mit Spontandemos zu haben. Am 25.06.2014 gab es eine Spontandemo gegen einen Pfeffersprayeinsatz der Polizei auf der "GELÖBNIX"--Demo am Vortag. Ein Mensch vom Ordnungsamt wollte Hans rechtswidrig zum Versammlungsleiter machen. Zu einer weiteren Spontandemo kam es Ende Juni 2014, als Geflüchtete die Gerhard-Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße in Berlin besetzten. Die Demo wurde rechtswidrig beendet. Das Verfahren  eingestellt. Ein Polizist musste vor Gericht einräumen, dass er sich geirrt hatte. Vereidigt wurde er nicht.

 

SOLIDARITÄT

 

Um freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Mainz geht es auch.

Letztes Update: 24.11.2016, 23:14 Uhr