Aktuell > Prozesse wegen Aktionen gegen Atomwaffen > Susan Crane
Susan Crane aus Kalifornien und Susan van der Hijden aus Amsterdam haben am 4. Juni gemeinsam ihre Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Wöllstein-Rohrbach (nahe Bad Kreuznach) angetreten. Wegen Teilnahme an mehreren Go-In-Aktionen in den Atomwaffenstützpunkt Büchel sind beide rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie setzen ihren Zivilen Ungehorsam gegen die Atomwaffenlagerung dadurch fort, dass sie ihre Geldstrafen nicht bezahlen, sondern diese durch demonstrative "Mahnwachen hinter Gittern" ersatzweise im Gefängnis tilgen. Susan Crane ist zu einer Haft von 229 Tagen geladen worden, Susan van der Hijden zu 115 Tagen. (Die bislang längste Mahnwache hinter Gittern wegen Büchel hat 58 Tage angedauert - vom 23.3. bis 19.5.2023 in der JVA Bautzen.)
Darüber hinaus hat Susan Crane eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung eingelegt, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Dagegen hat sie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde. Diese Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung für die Strafvollstreckung.
Susan van der Hijden hat in einem Brief an den Kommodore von Büchel geschrieben: "Meine Handlungen werden vom Gesetz nicht akzeptiert, Ihre dagegen schon. Das Durchtrennen eines Zauns und das Eindringen in einen Stützpunkt haben mich ins Gefängnis gebracht. Wenn du Bomben wirfst und Menschen tötest, bekommst du einen Orden. Es macht mich traurig, dass ich in einer Welt lebe, in der Zäune und Bomben als heiliger angesehen werden als Menschenleben."
Wer mag, kann den beiden zur Aufmunterung ein Postkärtchen (oder mehrere) oder einen Brief (oder mehrere) schicken an:
Neue Gefängnisadresse seit 30.7.2024: Susan Crane (bis 19.1.2025) oder Susan van der Hijden (bis 26.9.2024) Offener Vollzug, Simmerner Str. 14 a, 56075 Koblenz
Zustellungsbevollmächtigt für Antwortschreiben: Martin Otto, Frankenstr. 77, 35578 Wetzlar OFFENER BRIEF im Juni 2024 AN DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Schloßbezirk 3 76131 Karlsruhe Seit 4. Juni 2024: 32. und 33. Inhaftierung wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen des Zivilen Ungehorsams aus Protest gegen die völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen in Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren, Susan Crane und Susan van der Hijden haben am 4. Juni Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Wöllstein-Rohrbach angetreten, nachdem sie rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden waren, die sie nicht zahlen können. Susan Crane hat gegen ihre Verurteilung eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Dagegen hat sie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde. Susan Crane und Susan van der Hijden wurden wegen „Hausfriedensbruchs“ und Sachbeschädigung verurteilt, nachdem sie in den Jahren 2018 und 2019 mehrfach ungebeten den Militärischen Sicherheitsbereich des Atomwaffenstützpunkts bei Büchel in der Südeifel betreten hatten. Bei den Aktionen war der Zaun des Bücheler Fliegerhorsts aufgeschnitten worden. S. Crane ist zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 229 Tagen, S. van der Hijden zu einer solchen von 115 Tagen geladen worden. Der Gefängnisaufenthalt der beiden ist der 32. und 33. von Atomwaffengegner*innen, die sich seit 1990 an gewaltfreien Aktionen in der US-Atomwaffen-Einsatzzentrale „European Command“ in Stuttgart-Vaihingen und im Bundeswehr-Fliegerhorst bei Büchel, in dem US-Atombomben gelagert werden, beteiligt haben. Sie alle und viele weitere zivil-ungehorsame Atomwaffengegner*innen, die bisher nicht ins Gefängnis mussten, protestieren mit ihren Aktionen gegen die völkerrechtswidrige Stationierung von Nuklearwaffen auf deutschem Boden. Bisher haben bereits 19 Personen Verfassungsbeschwerden eingelegt, nachdem sie wegen „Hausfriedensbruchs“ im Fliegerhorst Büchel rechtskräftig verurteilt worden sind. Alle ihre Beschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Gegen diese Nichtannahme-Entscheidungen haben 6 dieser 19 inzwischen Beschwerden beim EGMR eingelegt. Nach unserem Wissen ist über diese Beschwerden noch nicht entschieden worden. Wir, die Unterzeichnenden, fordern hiermit das Bundesverfassungsgericht auf, endlich die Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffenlagerung in Deutschland festzustellen, die einen Verstoß gegen den Nichtverbreitungsvertrag darstellt. Mit ihrem Beitritt zu diesem UN-Vertrag hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen zu verzichten. Trotzdem wird in Büchel weiterhin die „nukleare Teilhabe“ praktiziert. Vervielfältigungen dieses Offenen Briefes erhalten der Bundeskanzler, die Bundesaußenministerin, die Botschafterin der USA, der Bundesverteidigungsminister, der Bundesjustizminister, der Kommodore des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel und verschiedene Presseorgane. Die Namen der Unterzeichnenden sind angefügt. 51 Unterzeichnende des Offenen Briefs an das Bundesverfassungsgericht vom Juni 2024 mit dem Betreff Seit 4. Juni 2024: 32. und 33. Inhaftierung wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen des Zivilen Ungehorsams aus Protest gegen die völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen in Deutschland Ackva, Richard, Schöffengrund Adolf, Helmut, Berlin Augustin, Stefanie, Dortmund Bach-Bayram, Lee, Hohenahr Bartolesi, Pietro, Frankfurt am Main Blach, Roland, Marbach Büntzly, Gerd, Herford Danowski, Christiane, Dortmund Duda, Anne, Langen (Hessen) Duda, Karlheinz, Langen (Hessen) Eulberg, Krista, Wetzlar Gielow, Veronika, Wiesbaden-Erbenheim (mit persönlichem Zusatz: „Ich finde es unfassbar und auch peinlich, dass die BRD eine Niederländerin und eine US-Amerikanerin – bekennende Christinnen und aktiv bei den anarchistischen Catholic Workers – in Deutschland inhaftiert, die nicht anderes tun, als gewaltfrei gegen Krieg einzutreten. Dass dies in der heutigen Zeit als strafbewehrt angesehen wird angesichts der deutschen Geschichte, aber auch angesichts der unklaren Zukunft, wenn man die gesellschaftliche Stimmung hierzulande betrachtet! Es bräuchte viel mehr solcher Ansätze des Friedens, der Kommunikation, des hörenden Herzens, wie es die beiden mutigen Frauen vorleben“) Göhring, Wolf, Bonn Hafner-Reckers, Elisabeth, Lüchow-Rehbeck Hass, Klaus, Gießen Himbert, Irene, Saarlouis Hünninger, Gabriele, Schöffengrund Hünninger, Stephan, Schöffengrund Iskenius, Ernst-Ludwig, Lübtheen Junghans, Erika, Linden Knauder, Gert, Wetzlar Knijff, Cornelia, Frankfurt a. M. Koller, Elke, Leienkaul Krause, Martin, Saarbrücken Küpker, Marion, Hamburg Dr. Lennert, Gernot, Mainz Locher, Jürgen, Bad Kreuznach Lutz-Scholten, Uwe, Diemelsee Meier, Birgitta, Nürnberg Nick, Wolfgang, Nürnberg Otto, Martin, Wetzlar Petri, Janis, Wetzlar Petri, Klaus, Wetzlar Pfeifer, Volker, Staufen Reckers, Dieter, Lüchow-Rehbeck Römpp, Herbert, Hilpoltstein Saul-Krause, Barbara, Saarbrücken Schäfer, Walter, Hohenahr Schimanski, Ilona, Stuttgart Schramm, Klaus, Lahr Schupp, Thomas, Dreieich Siefert, Eda, Lahr Siefert, Gerhard, Lahr Welz, Andrea, Lahr Singe, Martin, Bonn Dr. Staude, Burkhard, Staufenberg Staude, Ilse, Staufenberg Stork, Dieter, Rüsselsheim Weber, Wolfgang, Wetzlar Weil, Schulamith, Küsten Winter, Christa, Marburg
Mittwoch, 29.9.2021
Amtsgericht COCHEM, Ravenéstr. 39
Pressemitteilung
27. September 2021 Nukewatch, nukewatch1@lakeland.ws 740A Round Lake Road Luck, Wisconsin USA 54853 +1 715-472-4185; www.nukewatchinfo.org Kontakt: John LaForge, Nukewatch Co-director, Luck, Wisc., USA, mobile 001 715-491-3813; or: Marion Küpker, <marion@gaaa@gmx.de>; mobile: 0172-771-3266
Susan Crane, 74, aus Redwood City, Kalifornien, seit vielen Jahren aktiv gegen die nukleare Aufrüstung, wird am 29.9.2021 um 10 Uhr in Cochem an der Mosel vor Gericht stehen. Sie hat Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung bei zwei verschiedenen Aktionen gegen die Stationierung von Atomwaffen der USA am Militärflugplatz Büchel. Crane ist erst die dritte US-Bürgerin, die während der bereits seit mehreren Jahren laufenden Kampagne zivilen Ungehorsams gegen die “nukleare Teilhabe der NATO" an Atomwaffen bestraft werden kann.
Die Strafbefehle beziehen sich auf Aktionen vom 15.7.2018 und 6.8.2018, bei denen sie sich zusammen mit anderen Zugang auf den Luftwaffenstützpunkt Büchel verschafft und anschließend einen mit Erde getarnten Flugzeugbunker erstiegen hat. (Siehe Foto.) Die übrigen Personen, die für beide Aktionen in gleicher Weise bestraft worden sind, wurden zu Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro verurteilt.
Crane war seit 2017 Mitglied von vier US-Delegationen auf jährlichen Friedenscamps, die gleich neben dem Luftwaffenstützpunkt Büchel stattfanden. 2017 befanden sich unter der Delegation von elf Personen sieben, die wegen Protestaktionen gegen Atomwaffen oder Militarismus insgesamt 36 Jahre in Gefängnissen der USA verbracht haben.
Crane ist Lehrerin in Ruhestand und seit vielen Jahren Mitglied der Catholic Worker in Redwood City/ Kalifornien, die sich um Obdachlose in der Stadt kümmern. Sie war aktiv in vier sogenannten Pflugscharaktionen, die dafür bekannt sind, Atomwaffensysteme mit Blut zu markieren, und war in der Folge mehr als sechs Jahre in Bundesgefängnissen der USA.
In einem vorbereiteten Text, den Crane der Zeitschrift Nukewatch zugeschickt hat, erklärt sie kurzgefasst, was sie dem Gericht mitteilen will:
“Auf der Grundlage von § 34 des deutschen Strafgesetzbuches (Rechtfertigender Notstand) war gerechtfertigt, was ich getan habe. Eine Person, die ein Kind sieht, das in einem brennenden Haus von einem Fenster im Obergeschoss um Hilfe schreit, ist verpflichtet, die Tür aufzubrechen, das Haus zu betreten, das Kind zu ergreifen und es ins Sichere hinauszutragen. … Der Retter, der in das brennende Haus eindringt, um ein Kind zu retten, hat eine Hoffnung, dass seine Aktion das Kind vor dem Tod rettet. In ähnlicher Weise hoffen wir, dass unsere Versuche, ein Licht auf die Atomsprengköpfe zu werfen, die sich auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel befinden, andere inspirieren wird, dasselbe zu tun und in der Folge die Abschaffung der Atomwaffen erzwingen wird.”
Prozess gegen Ariane Dettloff, Landgericht KOBLENZ, NICHT am Donnerstag, 30. September 2021, sondern aus "dienstlichen Gründen" verschoben auf 6. Januar 2022
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Rede bei der Kundgebung "25 Jahre Widerstand gegen die Atomwaffen in Büchel. Auch in Mainz!" 18.6.2021