Aktuell > Prozesse wegen Aktionen gegen Atomwaffen > Susan Crane
Mittwoch, 29.9.2021
Amtsgericht COCHEM, Ravenéstr. 39
Pressemitteilung
27. September 2021Nukewatch, nukewatch1@lakeland.ws740A Round Lake RoadLuck, Wisconsin USA 54853+1 715-472-4185; www.nukewatchinfo.orgKontakt: John LaForge, Nukewatch Co-director, Luck, Wisc., USA, mobile 001 715-491-3813; or: Marion Küpker, <marion@gaaa@gmx.de>; mobile: 0172-771-3266
Susan Crane, 74, aus Redwood City, Kalifornien, seit vielen Jahren aktiv gegen die nukleare Aufrüstung, wird am 29.9.2021 um 10 Uhr in Cochem an der Mosel vor Gericht stehen. Sie hat Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Der Vorwurf: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung bei zwei verschiedenen Aktionen gegen die Stationierung von Atomwaffen der USA am Militärflugplatz Büchel. Crane ist erst die dritte US-Bürgerin, die während der bereits seit mehreren Jahren laufenden Kampagne zivilen Ungehorsams gegen die “nukleare Teilhabe der NATO" an Atomwaffen bestraft werden kann.
Die Strafbefehle beziehen sich auf Aktionen vom 15.7.2018 und 6.8.2018, bei denen sie sich zusammen mit anderen Zugang auf den Luftwaffenstützpunkt Büchel verschafft und anschließend einen mit Erde getarnten Flugzeugbunker erstiegen hat. (Siehe Foto.) Die übrigen Personen, die für beide Aktionen in gleicher Weise bestraft worden sind, wurden zu Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro verurteilt.
Crane war seit 2017 Mitglied von vier US-Delegationen auf jährlichen Friedenscamps, die gleich neben dem Luftwaffenstützpunkt Büchel stattfanden. 2017 befanden sich unter der Delegation von elf Personen sieben, die wegen Protestaktionen gegen Atomwaffen oder Militarismus insgesamt 36 Jahre in Gefängnissen der USA verbracht haben.
Crane ist Lehrerin in Ruhestand und seit vielen Jahren Mitglied der Catholic Worker in Redwood City/ Kalifornien, die sich um Obdachlose in der Stadt kümmern. Sie war aktiv in vier sogenannten Pflugscharaktionen, die dafür bekannt sind, Atomwaffensysteme mit Blut zu markieren, und war in der Folge mehr als sechs Jahre in Bundesgefängnissen der USA.
In einem vorbereiteten Text, den Crane der Zeitschrift Nukewatch zugeschickt hat, erklärt sie kurzgefasst, was sie dem Gericht mitteilen will:
“Auf der Grundlage von § 34 des deutschen Strafgesetzbuches (Rechtfertigender Notstand) war gerechtfertigt, was ich getan habe. Eine Person, die ein Kind sieht, das in einem brennenden Haus von einem Fenster im Obergeschoss um Hilfe schreit, ist verpflichtet, die Tür aufzubrechen, das Haus zu betreten, das Kind zu ergreifen und es ins Sichere hinauszutragen. … Der Retter, der in das brennende Haus eindringt, um ein Kind zu retten, hat eine Hoffnung, dass seine Aktion das Kind vor dem Tod rettet. In ähnlicher Weise hoffen wir, dass unsere Versuche, ein Licht auf die Atomsprengköpfe zu werfen, die sich auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel befinden, andere inspirieren wird, dasselbe zu tun und in der Folge die Abschaffung der Atomwaffen erzwingen wird.”
Prozess gegen Ariane Dettloff, Landgericht KOBLENZ, NICHT am Donnerstag, 30. September 2021, sondern aus "dienstlichen Gründen" verschoben auf 6. Januar 2022
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