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Am 8. Mai 2023 hatte sich Gerd Büntzly an einer Aktion zivilen Ungehorsams auf dem Gelände des Atomwaffenstützpunkts Büchel (Eifel) beteiligt. Im Prozess am 4. März 2024 wurde er deswegen wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt. (siehe auch unten)
Da er die Geldstrafe nicht bezahlt, tritt er eine Ersatzfreiheitsstrafe an. Es ist sein fünfter Gefängnisaufenthalt wegen Aktionen zivilen Ungehorsams in Büchel.
Gerd Büntzly schrieb: "Ich freue mich auf Briefe und Postkarten. Diese sind nicht nur eine Ermutigung für mich, sondern auch ein Zeichen an die Gefängnisverwaltung (und ans Ministerium), dass es Widerstand gegen die atomare Bewaffnung gibt. Bei meinen vergangenen Mahnwachen im Gefängnis habe ich bereits viele Postkarten bekommen, die ich als eine kostbare Erinnerung aufgehoben habe. Dann hörte ich vom Friedensmuseum in Nürnberg und habe sie diesem zur Verfügung gestellt."
Die Gefängnisadresse: Gerd Büntzly, JVA Senner Str. 250, 33659 Bielefeld (ab 14. Oktober bis 28. November).
Spendenkonto, auch für ein Zeitungsabonnement für Gerd: Uwe Lutz-Scholten, IBAN DE64 5235 0005 0000 7696 87, Sparkasse Waldeck-Frankenberg.
Pressemitteilung von Gerd Büntzly zum Prozess am 4. März 2024
Cochem. Der Herforder Gerd Büntzly (74) ist am Amtsgericht Cochem wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Am Montag, dem 4.3. März 2024 fanden am Amtsgericht Cochem zwei Prozesse gegen Atomwaffengegnerinnen und -gegner statt. Diese hatten das Militärgelände Büchel in der Eifel am 8. Mai 2023 in einer Gruppe von 7 Personen unerlaubt betreten.
Gerd Büntzly erklärte zu Beginn der Verhandlung, seit vielen Jahren gebe es inzwischen Aktionen zivilen Ungehorsams gegen die Atomwaffen am Standort Büchel, aber die Gerichte hätten mechanisch nur den Paragraphen zum Hausfriedensbruch herangezogen und hätten alle Beweisanträge der Angeklagten abgelehnt. Daher sehe er sich nicht mehr in der Lage, seine Verteidigung wahrzunehmen und werde daher schweigen.
Miriam Krämer (58) aus Ahlen (Baden-Württemberg) verwies unter anderem auf ihre widerständige Herkunftsfamilie und ihre biografische Entwicklung in der DDR. Sie erwähnte, dass sie im Internet eine Aussage über den Zweck der hier stationierten Luftwaffeneinheit gefunden habe: Der Hauptauftrag des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 sei der Luftangriff. Sie fragte, inwieweit eine solche Aussage mit dem Friedensgebot des Grundgesetzes vereinbar sei und beantragte, Oberstleutnant Mbassa, den Kommandeur der Einheit, als Zeugen zu laden. Er werde bestätigen, dass der US-amerikanische Präsident die Verfügungsgewalt über die in Büchel stationierten Atombomben habe.
Krämer fragte weiter, was geschehe, wenn im Herbst Donald Trump zum Präsidenten gewählt werden würde. Der Beweisantrag wurde mit der Begründung abgelehnt, er sei „ohne Bedeutung“ für das Verfahren.
Trotz ihrer beeindruckenden Darstellung bestätigte das Gericht auch in ihrem Falle den Strafbefehl über 1500 Euro Geldstrafe, gegen den sie Widerspruch eingelegt hatte. Miriam Krämers Verhandlung war die hundertste am Amtsgericht Cochem in Sachen Zivilen Ungehorsams gegen die Atomkriegsübungen in Büchel und die sogenannte Nukleare Teilhabe Deutschlands an dem US-Atomkriegssystem.
Vor den beiden Verhandlungen fand ab 9 Uhr eine Mahnwache vor dem Amtsgericht statt. Zahlreiche Sympathisanten der Angeklagten waren erschienen: Aus Köln, aus Lübtheen, Bedburg und anderen Orten.
Weitere Prozesse wegen zivilen Ungehorsams gegen Atomwaffen
Wegen Corona und Krankheiten der Richter sind viele Gerichtstermine abgesagt oder verlegt worden.
Gerds aktuell noch laufenden Verfahren betreffen zwei Verurteilungen, einmal zu einem Bußgeld für das Eindringen auf das GÜZ nördlich von Magdeburg, zum anderen zu einer Geldstrafe wegen des Eindringens auf den Atomwaffenstützpunkt Büchel.
Aktuelle Informationen zu den Prozessen finden sich auf der Seite
buechel-atombombenfrei.jimdofree.com/international/international-action-camp/,
Spenden auf das Solidaritätskonto Uwe Lutz-Scholten. Stichwort: Büchel17
IBAN DE64 5235 0005 0000 7696 87, Sparkasse Waldeck-Frankenberg
Freitag, 19. Juni 2020 Amtsgericht Cochem, Ravenestr. 39, Raum 100
Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude 7:30 Uhr, Prozess 8:30 Uhr
Pressemitteilung zum Prozess der Picknick-Gruppe
Die zwischen 60 und 77 Jahre alten Friedensaktivist*innen hatten am 30.4.2019 im Raum zwischen zwei Zäunen, die den Atomwaffen-Standort und Bundeswehr-Flugplatz Büchel begrenzen, ein „atomwaffenfreies Picknick“ veranstaltet und Friedenslieder gesungen. Gleichzeitig hatte eine zwölfköpfige Gruppe der Büchel17 das Militärgelände zu einer friedlichen Mahnwache betreten. Die gemeinschaftliche Aktion führte zeitweise zur Unterbrechung des militärischen Flugbetriebs. Die zweite Gruppe wurde ebenfalls angeklagt; die Verhandlung findet am Mittwoch, 24. Juni 2020 statt.
Zur Picknick-Gruppe gehört auch Gerd Büntzly, der schon wegen anderer Aktionen in Büchel gegen Atomwaffen vor Gericht stand und im Gefängnis war. (siehe unten) Einlassung von Gerd Büntzly für den Prozess am 3.6.2020
Gerd Büntzly bietet an: Vortrag und Diskussion über das Konzept des Zivilen Ungehorsams
(Stand Juli 2019)
Gerd Büntzly ist am 30. Juni 2019 entlassen worden.
Er schrieb:
"Ich habe viele Postkarten und Briefe bekommen, herzlichen Dank dafür! Sie kamen aber alle ziemlich gebündelt, in den ersten 5 Tagen überhaupt keine und dann jeden Tag gleich dutzendweise. Ich konnte 15 Antwortbriefe vom Knast aus verschicken, dabei haben mir sehr die Briefmarken geholfen, die ich zugeschickt bekam. In fast allen meiner Briefe habe ich angeboten, über das Konzept des Zivilen Ungehorsams zu sprechen und zu diskutieren, und ich hoffe, dass ich reichlich Einladungen erhalte! Die Aktionen von 'Ende Gelände' und auch schon die Streiks der Schüler*innen sind ja bereits Aktionen gewaltfreien zivilen Ungehorsams, aber man kann nicht gründlich genug darauf hinweisen, dass dieser Ungehorsam Repression und Strafen des Staates nach sich ziehen wird, die durchzustehen es eine geistige Grundlage braucht."
Gerd freute sich auch über den Besuch der Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler.
Wer Gerd Büntzly zu Vortrag und Diskussion über das Konzept des Zivilen Ungehorsams einladen möchte, kann sich an die DFG-VK Rheinland-Pfalz wenden: lv<at>dfg-vk-rlp.de
Wegen einer Aktion gegen Atomwaffen in Büchel wird Gerd Büntzly für zehn Tage ins Gefängnis gehen.
Gerd hat sich im Juli 2017 zusammen mit vier Mitgliedern einer Pflugschar-Gruppe aus den USA Zutritt zum Militärgelände in Büchel in der Eifel verschafft, wo Piloten der Bundeswehr mit ihren Tornadoflugzeugen täglich das Abwerfen von Atomwaffen üben. Dafür ist er wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung rechtskräftig zu 25 Tagessätzen verurteilt worden.
Gerd freut sich über Postkarten und Briefe. Die Post soll vor allem der Gefängnisverwaltung zeigen, dass es Menschen gibt, die sich für die Sache interessieren. Wer will, dass die Post ihn erreicht, sollte sie bis Mittwoch, 26. Juni abgeschickt haben. Die Adresse: Gerd Büntzly, JVA Bielefeld-Senne, Senner Straße 250, 33659 Bielefeld
Nach zehn Tagen Gefängnis wird sich Gerd für die restlichen 15 Tage freikaufen. Die dazu nötigen Spenden sind eingegangen. Für andere Kosten, die wegen juristischer Folgen von Aktionen des Zivilen Ungehorsams gegen die Atomwaffenpolitik entstehen, wird weiterhin Geld benötigt..
Spendenkonto: Gewaltfreie Aktion Atomwaffen abschaffen (GAAA) IBAN: DE57 4306 0967 8019 1512 00. Verwendungszweck: „Freikauf/Rechtsfolgen“.
Weitere Informationen sowie Presseartikel über den Widerstand von Gerd Büntzly gegen Atomwaffen
Pressemitteilung als pdf-Datei
Gerd Büntzly, Friedensaktivist aus Herford, wird am 24.6.2019 <neu: am 21.6.> zum dritten Mal in der JVA Bielefeld-Brackwede eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Er hat sich im Sommer 2017 zusammen mit vier Mitgliedern einer Pflugschar-Gruppe aus den USA Zutritt auf das Militärgelände in Büchel in der Eifel verschafft, wo Piloten der Bundeswehr mit ihren Tornadoflugzeugen täglich das Abwerfen von Atomwaffen üben. Dafür ist er wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung rechtskräftig zu 25 Tagessätzen verurteilt worden.
Die gewaltfreie Aktion war Bestandteil der internationalen Woche, die im Rahmen der damaligen zwanzigwöchigen Aktionspräsenz der Kampagne "Büchel ist überall! - atomwaffenfrei.jetzt" stattfand.
„Ich werde die Strafe aber nur zum Teil bezahlen, denn wenn ich ins Gefängnis gehe, kann ich viel besser auf die drohende Gefahr eines Atomkrieges aufmerksam machen,“ sagt Büntzly. „Entscheidend ist, dass wir persönliche Konsequenzen auf uns nehmen, wenn wir ein Unrecht oder eine Gefahr sehen und etwas dagegen tun wollen.“ Ende April d.J. hat Büntzly zusammen mit sechzehn anderen Personen erneut den Zaun des Militärgeländes in Büchel überwunden und erwartet dafür über kurz oder lang ein weiteres Strafverfahren. „Atomwaffen sind an sich ein Verbrechen gegen die Menschheit, nicht nur der Abwurf wie in Hiroshima oder Nagasaki, sondern schon ihr Besitz und ihre Lagerung, umso mehr das Üben mit ihnen, wie es in Büchel geschieht“, präzisiert Büntzly. „Daher haben in der UNO 122 Länder vor zwei Jahren einen Vertrag zum vollständigen Verbot aller Atomwaffen unterzeichnet. Dieser dürfte bald in Kraft treten, aber Deutschland ist - wie alle NATO-Länder – auf Druck der USA diesem Vertrag bisher nicht beigetreten. Statt dessen setzen die USA den INF-Vertrag mit Russland aus und leiten eine neue Runde des Wettrüstens ein. Ihre Forderung, Deutschland solle 2 % seines Bruttoinlandsprodukts für das Militär ausgeben, ist selbstmörderisch. Solange diese Tendenzen andauern und es meine Kraft ermöglicht, werde ich immer wieder ins Gefängnis gehen müssen.“
In Herford weisen die Regionalgruppen der IPPNW (Internationale der Ärzte zur Verhütung des Nuklearkrieges) und der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsgegnerInnen) immer wieder auf die Gefahren der atomaren Rüstung und der Militarisierung der Außenpolitik hin und unterstützen Gerd Büntzly deshalb in seinem Zivilen Ungehorsam gegen die Atomwaffen in Büchel. Sie begrüßen es, dass er mit der Pflugscharbewegung aus den USA zusammenarbeitet, die dem Bibelwort „Schwerter zu Pflugscharen“ folgend direkte gewaltfreie Aktionen gegen Atomwaffen durchführen.
Berthold Keunecke, Beauftragter für Friedensbildung im Ev. Kirchenkreis Herford, kritisiert, dass Gerd Büntzly in der Ladung zum Haftantritt das Mitbringen von Büchern und Schreibmaterial untersagt wurde und erklärt: „Das Engagement des Friedensaktivisten gegen die Atomwaffen sollte gewürdigt und nicht durch besondere Härten sanktioniert werden“.
Pressemitteilung von Gerd Büntzly, Herford, 15. Juni 2019
Gerd Büntzly, der deutsche Teilnehmer an der Aktion, der - im Gegensatz zu vier TeilnehmerInnen aus den USA - angeklagt worden war, hatte gegen seine Verurteilung im Amtsgericht Cochem zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen (siehe unten: 17.1.2018) Berufung eingelegt. Diesmal hatte er einen Rechtsanwalt als Verteidiger dabei. Der Gerichtssaal war von vielen BeobachterInnen überfüllt. Auch zwei der vier US-BürgerInnen waren gekommen, weil sie als Zeugin/Zeuge gehört werden wollten. Die beiden waren schon im Juli 2018 im Koblenzer Justizzentrum erschienen und hatten dort - vergeblich - dagegen protestiert, dass nicht auch sie wegen der Aktion strafverfolgt wurden. Die Staatsanwaltschaft war dabei geblieben, die vier "wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses" nicht anzuklagen. Vom Vorsitzenden Richter am Landgericht, der jetzt die Berufungsverhandlung leitete, hatte der Verteidiger telefonisch zugesagt bekommen, dass Susan und John aus den USA als Zeugin/Zeuge aussagen könnten; eine Dolmetscherin und ein Dolmetscher waren anwesend. Nachdem der Angeklagte aber in der Verhandlung bereits ausführlich die Motivation für seine Handlung dargelegt hatte, erklärte der Richter, nun müssten keine Zeugen mehr gehört werden. Der Rechtsanwalt beantragte Freispruch auf Grund des § 34 des Strafgesetzbuchs ("Rechtfertigender Notstand"), die Vertreterin der Anklage beantragte Abweisung der Berufung. In seinem Urteil bestätigte das Gericht die Verurteilung in der Cochemer Vorinstanz, setzte das Strafmaß aber von 40 auf 25 Tagessätze herunter.
Im Vorfeld hatten die Behörden versucht, Susan Crane und John LaForge einzuschüchtern. Eine Polizeiverfügung, wie sie sonst gerne Hooligans erteilt wird, untersagte ihnen, sich dem Flugfeld Büchel bis auf einen bestimmten Abstand zu nähern. In der Tat war die Go-In-Aktion, die sie im vergangenen Sommer am helllichten Tage gleichzeitig mit anderen Gruppen an fünf verschiedenen Stellen des Geländes gemacht hatten, aber auch spektakulär gewesen. Die Go-In-Aktion auf Youtube
Gerd Büntzly schrieb nach dem Prozess:
"Die Aufmerksamkeit der Behörden zeigte mir, dass man uns Gewaltfreie allmählich zu fürchten anfängt, und das ist doch gut. Ich verstehe meinen Prozess als Anregung, meinem Beispiel zu folgen, abgesehen davon, dass wir mit meinem Fall bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen wollen. Wir werden also Revision einlegen und nach deren Ablehnung das Bundesverfassungsgericht anrufen. ...
Auch in diesem Jahr wird es wieder 20 Wochen Demonstrationen und Zivilen Ungehorsam gegen die dort lagernden 20 Atomwaffen geben; und man kann es ja nicht oft genug wiederholen: Diese Atomwaffen 'lagern' dort nicht nur, sondern täglich trainieren deutsche Soldaten, sie abzuwerfen, ein Verbrechen gegen die Menschheit.
Ich danke allen jenen, die mich finanziell unterstützt haben und starte einen neuen Spendenaufruf: Die weiteren Schritte, die wir unternehmen wollen, um bis vors Europäische Gericht zu gelangen, werden noch viel Geld kosten. Spendenkonto: Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA), IBAN DE57 4306 0967 8019 1512 00, Betreff: Rechtshilfe-Büntzly.
Gerd Büntzly: Erklärung für den Berufungsprozess in Koblenz am 16.1.2019 Erklärung von Anabel L. Dwyer zum Berufungsprozess von Gerd Büntzly in Koblenz am 16.1.2019 (deutsche Übersetzung) Erklärung von Francis A. Boyle (Juni 2018) zur Atomwaffenpolitik der USA für den Prozess gegen Elizabeth McAlister in Brunswick, Georgia (deutsche Übersetzung)
Supplemental Declaration of Francis A. Boyle (Ergänzende Erklärung vom November 2018) zur Erklärung vom Juni 2018 zur Atomwaffenpolitik der USA
Otfried Nassauer: Ist die nukleare Teilhabe bei der NATO legal?
In der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2017 unternahmen vier US-AktivistInnen und Gerd Büntzly aus Herford in der Nähe des Haupttors ein Go-In, wobei sie vier Mal Zäune aufschnitten. Damit ist es erstmals FriedensaktivistInnen gelungen, in den inneren Sicherheitsbereich des Fliegerhorsts einzudringen. Sie verbrachten mehr als eine Stunde unentdeckt auf dem mit Erde bedeckten Dach eines Bunkers. Ein mitgeführter Geigerzähler schlug nicht aus. Die Gruppe wurde erst entdeckt, als zwei von dem Dach herunterstiegen, um das Wort "Disarm!" in die Bunkertür zu ritzen, wodurch ein Alarm ausgelöst wurde. Die fünf wurden von Bundeswehrsoldaten in Gewahrsam genommen, durchsucht und fotografiert, auch ein amerikanischer Soldat tauchte auf. Nach etwa einer weiteren Stunde wurden die fünf durch das Haupttor nach draußen geleitet, wo sie von der Polizei in Empfang genommen wurden, Platzverweise erhielten und entlassen wurden. Vorher hatte ihnen noch der Chef der Fliegerhorstgruppe gesagt, ihre Aktion sei sehr gefährlich gewesen, denn sie hätten dabei erschossen werden können. Wegen dieser Aktion, die ein relativ großes Presseecho und eine Diskussion um die "Sicherheit" des Fliegerhorsts auslöste, gab es am 17.1.2018 im Amtsgericht Cochem eine Verhandlung. Angeklagt war allerdings nur Gerd Büntzly, nicht jedoch die vier anderen TeilnehmerInnen, die alle in den USA leben. Gerd war wegen Sachbeschädigung (Zerschneiden des Militärzauns) und wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. Er erschien ohne Verteidiger im Gericht. Seine drei Beweisanträge wurden allesamt abgewiesen. Der Staatsanwalt beantragte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen; der Amtsrichter verurteilte Gerd schließlich zu 40 Tagessätzen. Gerd hat gegen die Verurteilung Revision eingelegt. Somit wird sich das Oberlandesgericht Koblenz mit dem Fall befassen müssen. (Mit dieser "Sprungrevision" wird die Berufungsinstanz, das Landgericht Koblenz, "übersprungen".) Nach dem Ende der Verhandlung fragte ein Prozessbeobachter den Staatsanwalt, ob auch die amerikanischen TeilnehmerInnen an der Aktion strafverfolgt würden. Der Staatsanwalt sagte, grundsätzlich ja, aber es könne freilich schwierig sein, die Adressen der US-BürgerInnen ausfindig zu machen; Genaueres könne er nicht sagen, weil er mit deren Fällen nicht betraut sei. Es war das 24. Mal (seit 1998), dass eine oder mehrere Personen wegen Teilnahme an einer Aktion der "Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen" oder der "atomwaffenfrei"-Kampagnen aus Protest gegen die Atombomben in Büchel auf der Anklagebank des Cochemer Gerichts Platz nehmen durften. Wegen der "Tat"-Vorwürfe Hausfriedensbruch und/oder Sachbeschädigung ist dort noch niemand freigesprochen worden. Im Gefängnis waren bisher zehn Mal AktivistInnen wegen ihrer Teilnahme an Aktionen des Zivilen Ungehorsams in oder wegen Büchel. Für den Fall, dass seine Verurteilung rechtskräftig werden sollte, hat Gerd Büntzly angekündigt, dass auch er sich demonstrativ in ein Gefängnis sperren lassen würde, statt die Geldstrafe zu bezahlen. Prozessbericht: Martin Otto
Susan Crane, Bonnie Urfer, Steve Baggarly und John LaForge und Gerd Büntzly, die im Juli in den Atomwaffenstützpunkt eindrangen, veröffentlichten die Erklärung: Alle Atomwaffen sind illegal und unmoralisch / All Nuclear Weapons Are Illegal and Immoral (siehe unten)
Aktionsbericht: Activists cut fences, occupy nuclear weapons bunker in protest of U.S. nukes in Germany
Gerd Büntzly hat sich schon zuvor an Aktionen Zivilen Ungehorsams gegen Krieg beteiligt. In einer Aktion hatte er den Truppenübungsplatz Altmark nördlich von Magdeburg betreten und die im Bau befindliche Kampfstadt „Schnöggersburg“ besucht. Weil er das ihm dafür auferlegte Bußgeld nicht zahlen wollte, war er vom 5. bis 8. Dezember 2017 im Gefängnis.
Mehr dazu
Alle Atomwaffen sind illegal und unmoralisch
Die Vereinigten Staaten haben 8500 Atomwaffen, einschlieBlich, im Rahmen der NATO die 20 Atombomben hier in Büchel. Die Vereinigten Staaten sind immer noch in der Lage, alles Leben auf der Erde mit Atomwaffen auszulöschen. Buchel ist ein Teil dieser Bereitschaft.
122 Länder haben bei den Vereinten Nationen vor kurzem einen gesetzlich bindenden Vertrag unterschrieben, der die Entwicklung, Erprobung, Produktion und Bearbeitung von Atomwaffen, ebenso, wie ihren Besitz, die Lagerung, Weitergabe, Anwendung oder die Drohung damit verbietet. Die Menschen in der ganzen Welt wollen die atomare Abruestung und die Kinder und Enkelkinder aller Menschen haben ein Recht auf Leben.
Wir sind fünf Menschen dieser Welt – vier aus den USA — Susan Crane, Bonnie Urfer, Steve Baggarly und John LaForge — und eine Person aus Deutschland — Gerd Büntzly.
Wir sind gewaltfrei und in den Luftwaffenstützpunkt Büchel eingedrungen, um die hier stationierten Atomwaffen anzuprangern. Wir verlangen von Deutschland diese Waffen entweder unschädlich zu machen oder sie in die USA zurückzuschicken.
Alle unsere Kinder und Enkelkinder haben ein Recht auf eine atomwaffenfreie Welt. Die Schöpfung ruft uns auf zum Leben, zur Abrüstung, für eine gerechte Welt: für die Armen, die Erde und die Kinder.
Steve Baggarly, Gerd Büntzly, Susan Crane, John LaForge and Bonnie Urfer, 17. Juli 2017
All Nuclear Weapons are Illegal and Immoral
The United States has 8500 nuclear weapons including the 20 B61 thermonuclear gravity bombs here at Büchel Air Base under NATO. The United States is always ready to destroy all life on the planet with nuclear weapons. Büchel Air Base is part of this readiness. One hundred and twenty-two countries at the United Nations recently approved a legally binding treaty outlawing the development, testing, production, manufacturing, possession, stockpiling, transference, use or the threat of the use, of nuclear weapons People around the world want nuclear disarmament, including every child.
We are five citizens of the world, four from the United States —Susan Crane, Bonnie Urfer, Steve Baggarly, and John LaForge—and one from Germany—Gerd Büntzly.
We are nonviolent and have entered Büchel Air Base to condemn the nuclear weapons deployed here. We ask Germany to either disarm the weapons or send them back to the United States for disarming.
Everyone’s children and everyone’s grandchildren have a right to a nuclear weapons-free world. All of creation calls us to life, to disarmament, to a world of justice—for the poor, the Earth, and the children. Steve Baggarly, Gerd Büntzly, Susan Crane, John LaForge and Bonnie Urfer, 17 July 2017