Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Rheinland-Pfalz

Go-In-Aktionen im Rahmen des International Action Camp in Büchel

Martin Otto (DFG-VK Lahn-Dill) berichtet:

Im Rahmen des International Action Camp (8.-18.7.2019) hat es am Fliegerhorst auch wieder Go-In-Aktionen gegeben: zwei am 10., eine am 14. und eine am 16. Juli. In Folge der drei erstgenannten Aktionen muss mit juristischen Konsequenzen gerechnet werden. Bei der Aktion am 16.7., also am 74. Jahrestag des ersten Atomtests in New Mexico, haben AktivistInnen den Militärischen Sicherheitsbereich vor dem Haupttor betreten, um dort ein Transparent aufzuhängen, was aber von "Ordnungskräften" sofort unterbunden wurde. Es wurden von der Polizei weder die Personalien der Go-In-Leute notiert noch Platzverweise erteilt.

Am Vormittag des 10.7. waren an derselben Stelle schon elf Aktive (6 US-, 2 NL-, 1 GB- und 2 deutsche BürgerInnen) reingegangen. Ihre Identitäten sind von der Polizei festgestellt worden und sie haben Platzverweise für die folgenden 24 Stunden erhalten. In Folge einer ähnlichen Aktion am 16.7.2017 sind - nach meinem Wissen - gegen 19 Leute Ordnungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet worden (1 US-Bürger, 9 aus den Niederlanden und 9 aus Deutschland). Mindestens 8 von ihnen haben Bußgeldbescheide erhalten. Einer hat offenbar das Bußgeld bezahlt; die Verfahren gegen die anderen, die Einspruch eingelegt haben, laufen noch. - Wir werden sehen, ob mit den Go-In-Leuten vom Vormittag des 10.7.2019 ebenso oder ähnlich verfahren wird.

Am Nachmittag desselben Tages gab es ein weiteres Go-In; diesmal wurden die beiden hintereinander liegenden Außenzäune des Stützpunkts aufgeschnitten und vier AktivistInnen (3 US, 1 NL) gingen ins Militärgelände hinein. Die vier wurden festgenommen; sie verbrachten die Nacht im Polizeigewahrsam in Koblenz und wurden am folgenden Tag entlassen. Drei Tage später wurde der provisorische Zaun aufgeschnitten und drei Leute (2 US, 1 NL) gingen hindurch. Soldaten hinderten sie daran, auch den zweiten Zaun aufzuschneiden. Es ist denkbar, dass die sechs AktionsteilnehmerInnen (eine US-Aktivistin war bei beiden Go-Ins dabei) Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs bekommen. (Wegen der vergleichbaren Aktion am 15.7.2018 hat es ja mindestens elf Strafbefehle mit diesen Tatvorwürfen gegeben. Die Betroffenen haben dagegen Einspruch eingelegt. Eine weitere vergleichbare Aktion gab es bei "Büchel-17" am 30.4.2019; hier wurden Ermittlungsverfahren mit denselben Tatvorwürfen eingeleitet.)

Nach dem ersten, von der GAAA (Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen) organisierten Büchel-Go-In (20.4.1997) hat es nunmehr mindestens 21 weitere solcher Aktionen gegeben. Dazu eine Go-In-Aktion in die Kaserne von Cochem-Brauheck, in der Büchel-SoldatInnen wohnen. Bisher sind 13 Mal AktivistInnen wegen Zivilen Ungehorsams in oder wegen Büchel im Gefängnis gewesen, davon 10 Mal wegen Teilnahme an Go-In-Aktionen.

 

Mehr zu Aktionen in Büchel:

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Letztes Update: 20.07.2019, 10:48 Uhr