Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Rheinland-Pfalz

Atomwaffengegner wird ins Gefängnis gesperrt –

und 259 Menschen kaufen ihn nach 8 Tagen frei

 

Martin Otto (DFG-VK Lahn-Dill) im Gefängnis vom 19.9. bis 26.9.2018

wegen einer Aktion des Gewaltfreien Widerstands
am Atomwaffen-Stützpunkt bei Büchel in der Südeifel

Neu: Martin Ottos Nachbetrachtung seines Aufenthalts in der JVA Gießen wird in der Zeitschrift "FreiRaum" vom Oktober 2018 zu lesen sein.

 

Oben ist von acht Tagen Gefängnis die Rede, weiter unten von sieben: Grund: Die Entlassung erfolgte einen Tag später als vorhergesehen.

Martin Otto (DFG-VK Lahn-Dill) schrieb am 7.9.2018:

als pdf-Datei

Am 9. August 2016, dem 71. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Nagasaki, habe ich mit einem Bolzenschneider ein Loch in den Militärzaun des Bücheler Fliegerhorsts geschnitten. Es war eine Aktion des Zivilen Ungehorsams aus Protest gegen die Lagerung von US-Atombomben und gegen die Tatsache, dass dort im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" Bundeswehrpiloten mit deutschen Tornado-Kampfbombern üben, wie sie im Ernstfall die amerikanischen Atombomben zu ihren Zielen zu fliegen haben. Meine Aktion war ein kleiner bescheidener Beitrag zur "Abrüstung von unten" am Abschlusstag der 20-Wochen-Aktionspräsenz von Atomwaffen-Gegner*Innen (Büchel, 26.3.–9.8.2016).
 
Die Aktion stellte zweifellos eine Sachbeschädigung dar. Aber sie war gewaltfrei, weil dabei niemandes körperliche Unversehrtheit gefährdet war. Ich habe mich wie geplant bereitwillig festnehmen lassen, um im Falle einer Anklage vor Gerichten erklären zu können, warum solche Aktionen – wie sie in Büchel schon häufiger stattgefunden haben – gerechtfertigt sind. Die nukleare Bedrohung ist in den Augen von Atomwaffen-Gegner*Innen ein Verbrechen gegen die Menschheit – und der gewaltfreie Widerstand dagegen sollte nicht bestraft werden, denn es gibt im Strafgesetzbuch den Paragraphen 34 (Rechtfertigender Notstand).
 
Tatsächlich bin ich angeklagt worden. Die Gerichtsinstanzen, die ich anschließend durchlaufen habe (Amtsgericht Cochem, Landgericht und Oberlandesgericht Koblenz) sind meinen Argumenten nicht gefolgt. (Siehe "Rede vor Gericht") Ich wurde zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen, ersatzweise 25 Tage Haft, verurteilt. Schon in den Gerichten habe ich erklärt, dass ich im Falle meiner Verurteilung zu einer Geldstrafe einen Teil der Strafe demonstrativ als "Mahnwache im Gefängnis" tilgen will. Das ist eine Fortsetzung des Zivilen Ungehorsams. Ich will die Geldstrafe (375 €) nicht in die Kasse des deutschen Staates zahlen, der die Lagerung von Atomwaffen auf seinem Gebiet und das Üben ihres Einsatzes gutheißt.

Von einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die rechtskräftige Verurteilung habe ich abgesehen, weil die deutsche Sektion der IALANA (International Association of Lawyers Against Nuclear Arms) eine Verfassungsbeschwerde als nicht aussichtsreich angesehen hat. In der Vergangen­heit hat es bereits drei Mal solche Verfassungsbeschwerden gegeben, eingelegt von vieren meiner Mit­streiterInnen, die Ende der 1990er Jahre ähnliche Sachbeschädigungen am Zaun des Bücheler Atom­waffenstützpunkts unternommen hatten, deswegen rechtskräftig verurteilt worden waren und ihre Stra­fen zum Teil in Gefängnissen verbüßt hatten. Die "nukleare Teilhabe" Deutschlands ist ein Verstoß ge­gen das Völkerrecht, denn die Bundesrepublik hat sich im Atomwaffensperrvertrag dazu verpflichtet, auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen zu verzichten. Das Bundes­verfassungsgericht aber hat sich bei den  Verfassungsbeschwerden Ende der 1990er Jahre jedes Mal um eine Auseinandersetzung mit der juristischen Argumentation herumgedrückt und die Sachen am Ende mit unbegründeten Nichtannahmeentscheidungen abgeschlossen. Die völkerrechtlichen, verfas­sungsrechtlichen und strafrechtlichen Argumente der Beschwerden sind vom Bundesverfassungsge­richt nicht entkräftet worden. Inzwischen hat das BVerfG im Frühjahr 2018 außerdem erklärt, es werde die Beschwerde einer Frau, die 3,5 km vom Bücheler Atomwaffenstandort entfernt wohnt, nicht zur Entscheidung annehmen, weil ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig sei.

Den ersten Teil meiner Strafe (13 Tagessätze) habe ich durch gemeinnützige unentgeltliche Arbeit getilgt. Den zweiten Teil will ich durch eine Ersatzfreiheitsstrafe tilgen, nämlich eine

siebentägige Mahnwache im Gefängnis
für eine atomwaffenfreie Welt.

Um die gesamte Reststrafe zu tilgen, müsste ich zwölf Tage im Knast bleiben. Aber die letzten fünf Tage werden mir durch eine

demonstrative Freikaufaktion

erspart bleiben. Durch Zahlung von 75 € werde ich nach sieben Tagen entlassen. Zwar werden dann doch 75 € in die Staatskasse gehen, aber vorher wird der Staat ein Vielfaches davon für meine Unterbringung im Gefängnis ausgegeben haben. Die 75 € stammen aus einem Fonds, in den 259 Menschen insgesamt 2.377,92 € eingezahlt haben. Diese Menschen haben das Geld gespendet, um die Freikaufaktion zu ermöglichen, und sie haben sich damit einverstanden erklärt, dass der "Überschuss" der Gruppe „Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen“ zugute kommt.
 
235 der 259 Spender*Innen stehen namentlich unter einem Offenen Brief, der kurz vor meinem Haft­antritt an die Bundesregierung, an die US-Botschaft in Berlin und an Justizbehörden geschickt wird. In dem Brief wird appelliert, die Nuklearwaffen abzuschaffen („Atomwaffen abschaffen – bei uns anfan­gen!“) und die Strafverfolgung von Menschen zu beenden, die sich mit gewaltfreien Aktionen dafür einsetzen. Der Text des Offenen Briefs mit den 235 Namen von Unterzeichnenden wird auf der Inter­netseite "gaaa.org" im Menüpunkt "Knast und Freikauf" zu finden sein, nachdem der Offene Brief an seine AdressatInnen abgeschickt worden sein wird. Wer ihn nicht im Internet lesen kann, kann ihn sich bei mir (Martin Otto, Frankenstr. 77, 35578 Wetzlar) bestellen; ich schicke ihn dann mit "normaler" Post zu.

Es ist das 24. Mal seit 1994, dass jemand in ein deutsches Gefängnis gesperrt wird, weil sie/er sich an Aktionen der Initiativen „EUCOMmunity“ und „Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen“ beteiligt hat.

Vorher waren in den 1980er Jahren und zu Beginn der 1990er rund 200 Menschen in bundesdeutschen Gefängnissen, nachdem sie an Sitzblockaden aus Protest gegen die Aufrüstung mit Cruise Missiles und Pershing II-Atomraketen teilgenommen hatten.
 
Für mich ist es der achte Aufenthalt in einem Gefängnis. Vorher bin ich im Knast gewesen wegen mehrerer Blockaden von Atomwaffenlagern (1989), wegen Boykotts der Volkszählung (1990), wegen Aufrufs zu einer – nicht Menschen gefährdenden – Schienendemontage vor dem Atomkraftwerk Gundremmingen (1997) sowie wegen Go-In-Aktionen in die US-Atomwaffen-Einsatzzentrale EUCOM in Stuttgart (1999 und 2007) und in den Fliegerhorst Büchel (2001 und 2004).


 
Ins Gefängnis gehen als politische Aktion
 
Neben dem massenhaften Streik und dem massenhaften Boykott ist das Füllen und Überfüllen der Gefängnisse das wirksamste gewaltfreie Kampfmittel. Hier und heute erscheint der erfolgreiche Einsatz aller drei Kampfmittel utopisch. Die gesellschaftlichen Bedingungen sind offenbar nicht gegeben. Zu viele Bürger*Innen – auch aus den linken Protestbewegungen – haben es sich in unserer reichen Konsumgesellschaft allzu bequem gemacht. Der Vorteil des Kampfmittels „Überfüllen der Gefängnisse" ist jedoch, dass für einen politischen Erfolg wesentlich weniger Menschen benötigt würden als bei Streik oder Boykott.
 
Hundertausende sagen: „Was kann man denn als Einzelner schon tun?“ Es mag sein, dass eine Protestdemonstration von Hunderttausenden nicht viel bewirkt. Es mag auch sein, dass eine Reihe von Aktionen des Gewaltfreien Widerstands, an denen Zehntausende teilnehmen, nicht viel bewirkt. Aber wenn in unserem Staat mehrere tausend Leute bereit wären, durch Zivilen Ungehorsam die Gefängnisse zu überfüllen, dann würde das einen politischen Erfolg herbeiführen.
 
Ein Beispiel für einen solchen politischen Erfolg ist die Sit-In-Bewegung in den USA 1960/61. Mit Martin Luther King als Leitfigur erlebte diese US-Bürgerrechtsbewegung gegen die Rassentrennung ihre Höhepunkte.
 
An den gewaltlosen Besetzungen von „weißen“ Restaurants, „weißen“ Kinos, „weißen“ Supermärkten usw. nahmen 70.000 Menschen teil. 3600 ließen sich ins Gefängnis bringen und verbüßten ungerechte Bestrafungen. Sie folgten der Devise „Jail – no bail“ (Gefängnis ja – Kaution nein), d.h. sie verzichteten absichtlich darauf, aus den Knästen freigekauft zu werden. 191 Studenten und 58 Professoren verloren ihre Studien- bzw. Arbeitsplätze, weil sie sich an den Sit-Ins beteiligt hatten. Aber dieser Widerstand – vor allem die Bereitschaft der Schwarzen, die Gefängnisse zu füllen – führte bis Ende 1961 in mehreren hundert Städten und Kreisen zur Aufhebung von Rassenblockaden in Restaurants, Kinos usw.
 
Martin Luther King selbst ist rund 120 Mal verhaftet worden. Gandhi war in Indien etwa sechs Jahre in Haft, bis die Unabhängigkeit erkämpft war. Er pflegte seinen MitstreiterInnen, die wegen Zivilen Ungehorsams im Gefängnis waren, zu gratulieren. Damit wollte er sagen: Du bist auf dem richtigen Weg. Nur weiter so, denn der Weg zu Indiens Freiheit führt durch die Gefängnisse.
 
Heute haben wir das große Unrecht der nuklearen Abschreckungspolitik. Nach einer gewaltfreien Aktion gegen dieses Unrecht einen Gefängnisaufenthalt auf sich zu nehmen, hat nichts mit stiller Duldung oder gar „Märtyrertum“ zu tun, sondern eher mit zielstrebigem Erfolgsdenken auf einem Politikfeld, auf dem wir uns Spielereien nicht erlauben sollten. Es geht um Menschenmassen-Vernichtungswaffen.
 
Die Ladung ins Gefängnis bietet mir die günstige Gelegenheit, den folgenden Aufruf zu verbreiten:


 
Aufruf zur Beteiligung am Gewaltfreien Widerstand gegen die Atomwaffenpolitik
 
Liebe Leserin und lieber Leser dieses Knastinfos; beteilige dich an weiteren Aktionen für die Abschaffung aller Atomwaffen! Informationen dazu findest du zum Beispiel auf den Internetseiten "buechel-atombombenfrei.de" und "atomwaffenfrei.de". Es muss ja nicht gleich eine Aktion sein, die dich ins Gefängnis bringt. Aber natürlich dürfen es gerne Aktionen des Gewaltfreien Widerstands sein.
 
Gewaltfreien Widerstand zu leisten bedeutet, sich nicht auf das Demonstrieren und Appellieren und auf andere staatlich erlaubte Protesthandlungen zu beschränken, sondern in besonnener Art und Weise Verbote zu übertreten. Damit soll ein stärkerer politischer Druck auf die Verantwortlichen erzeugt werden, die sich in der Regel von Demonstrationen wenig beeindrucken lassen, auch nicht von solchen mit einer großen Zahl von Teilnehmer*Innen („Ihr demonstriert – wir regieren“). Bei unseren Aktionen soll keine körperliche Gewalt gegen Personen angewendet oder angedroht werden, auch und gerade dann nicht, wenn gegenüber den gewaltfreien Aktiven Gewalt angewendet wird


 
Briefe in den Knast
 
Wer mir ins Gefängnis schreiben möchte, was sie/er von diesem Knastinfo hält, lege bitte eine Briefmarke zu 70 Cent für Rückporto bei. Aber bitte kein Geld beilegen und keine Pakete oder Päckchen schicken. Übrigens: Briefe, die nach Freitag, dem 21.9.2018 aufgegeben werden, werden mich wohl nicht mehr erreichen. Und Briefe, die vor Mittwoch, dem 19.9. aufgegeben werden, werden mich möglicherweise auch nicht erreichen.
 
Meine Anschrift im Gefängnis:
Martin Otto
JVA Gießen – Offener Vollzug –
Wolfgang-Mittermaier-Haus
Gutfleischstr. 2A
35390 Gießen

 
Schon gewusst? / Noch gewusst?
 
Mich kostet es in jeder Hinsicht weniger, die Strafe für Ungehorsam gegen den Staat anzunehmen, als wenn ich gehorchen würde. Im zweiten Fall käme ich mir ärmer vor.  Unter einer Regierung, die irgend jemanden unrechtmäßig einsperrt, ist das Gefängnis der angemessene Platz für einen gerechten Menschen.
(Henry David Thoreau, 1817-1862, US-amerikanischer Steuerverweigerer, in seinem Essay von 1849 „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“)
 
Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat.
(Mahatma Gandhi, 1869-1948, indischer gewaltfreier Revolutionär)
 
Wenn Ihr für Wahrheit und Gerechtigkeit Eure Stimme erhebt, werdet Ihr Spott und Hohn erfahren. Man wird Euch weltfremde Idealisten oder gefährliche Radikale schimpfen. Vielleicht werdet Ihr ins Gefängnis geworfen. Dann müsst Ihr Euren dortigen Aufenthalt als eine ehrenvolle Gunst betrachten.
(Martin Luther King, 1929-1968, US-amerikanischer Pfarrer und Bürgerrechtler, in einer Predigt 1956)
 
Der Weg zu einer Welt ohne Waffen geht durch die Gefängnisse, das ist ähnlich wie bei Gandhi. Je mehr Menschen in den Gefängnissen sind, desto mehr wird die Aktion zum Politikum.
(Wolfgang Sternstein, Friedensforscher und Pflugscharaktivist, 1983)
 
Für uns heißt “zivilen Ungehorsam leisten” genau dies: der Trägheit, Passivität, Verdrängung, Resignation der Bevölkerung einschließlich ihrer Friedensbewegung direkte gewaltfreie Aktionen ent­gegenzusetzen (...) Irgendwie scheint uns auch der Entschluss, zivilen Ungehorsam leisten zu wollen, fragwürdig, wenn er zu eng von vornherein mit der Bedingung verknüpft ist, daß Millionen Gleichden­kender schon auf der Straße stehen. Wie wollen wir denn andere Menschen von der Notwendigkeit und vom Sinn des zivilen Ungehorsams überzeugen, wenn wir selbst nicht dazu bereit sind, ihn schon jetzt zu leisten? Wie wollen wir an der Perspektive arbeiten, eines Tages “die Gefängnisse zu überfüllen” (und das muss doch unsere Perspektive bleiben, welche anderen Perspektiven haben wir denn? Podiumsdiskussionen? Leserbriefe? ...), wenn wir selber nicht bereit sind, den ersten und zweiten Schritt in dieser Richtung zu gehen?
Radikalisierung ohne Isolierung. Glaubwürdigkeit ohne Märtyrertum. Perspektive ohne Illusion.
(Volker Nick und Christoph Then von der Kampagne “Ziviler Ungehorsam bis zur Abrüstung”, 1985)

 

Aktion Offener Brief / Freikauf aus dem Gefängnis

Bevorstehende neuerliche Inhaftierung
wegen einer gewaltfreien Aktion des Zivilen Ungehorsams
am Atomwaffenstandort bei Büchel in der Südeifel

Wegen einer gewaltfreien Aktion in Büchel im August 2016 ist Martin Otto (Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen / DFG-VK Lahn-Dill) rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 15 Euro (375 Euro), ersatzweise 25 Tage Haft, verurteilt worden. Er will, wie schon zuvor, einen Teil dieser Strafe demonstrativ als „Mahnwache hinter Gittern“ tilgen.

Er verbindet die Mahnwache hinter Gittern

  • mit einem Offenen Brief an die Bundeskanzlerin und weitere politisch Verantwortliche und
  • mit einer demonstrativen Freikaufaktion.

Er bittet um Unterstützungsunterschriften für den Offenen Brief und von allen Unterzeichnenden um je einen Euro oder etwas mehr oder etwas weniger – bis zum 15. März 2018

Brief von Martin Otto als pdf

Einzelheiten dazu

 


 

 

Prozess gegen Martin Otto

wegen Zaunaktion am 9. August 2016 in Büchel

 

 

Offener Brief mit Antrag auf Straferlass

Martin Otto, wegen einer gewaltfreien Aktion gegen Atomwaffen verurteilt (s.u.), hat am 28. August 2017 einen Offenen Brief an die  Staatsanwaltschaft Koblenz, den Justizminister von Rheinland-Pfalz, den Bundesjustizminister und die Bundesregierung z.Hd.v. Frau Merkel geschickt.

Im Offenen Brief stellt Matin Otto einen Antrag auf Straferlass, weil sich mit dem von 122 Staaten unterzeichneten Atomwaffen-Verbotsvertrag ein neuer Rechtfertigungsgrund für seine Aktion ergeben hat. Martin Otto appelliert an die Bundesregierung, dem Verbotsvertrag beizutreten.

 

Strafe wegen Zaunaktion am 9. August 2016 in Büchel rechtskräftig - Mahnwache hinter Gittern

Zur neuesten Entwicklung schrieb Martin Otto am 24. Juli 2017

Während ich bei der tollen Internationalen Aktionswoche in Büchel (12.-18. Juli) gewesen bin, hat das Oberlandesgericht Koblenz am 13. Juli meine Revision als "offensichtlich unbegründet" verworfen. Ich hatte Revision eingelegt gegen die Verurteilung wegen einer Aktion des Zivilen Ungehorsams am Bücheler Fliegerhorst. Nun ist die Strafe rechtskräftig und ich beabsichtige, wieder einmal eine "Mahnwache hinter Gittern" zu halten, wie ich es schon mehrfach getan habe.

Zur Vorgeschichte: Am Nagasaki-Gedenktag, 9.8.2016, dem letzten Tag unserer letztjährigen 20-Wochen-Aktionspräsenz in Büchel, habe ich den Militärzaun des Atomwaffenstützpunkts aufgeschnitten - als kleinen Beitrag zur "Abrüstung von unten". Damit wollte ich tun, was uns mit den Blockaden nicht mehr gelingt: eine Anklage provozieren, um vor Gerichten das Recht auf Gewaltfreien Widerstand gegen das staatliche Unrecht der atomaren Bedrohung einzuklagen.

Ich habe einen Strafbefehl über 15 Tagessätze wegen Sachbeschädigung bekommen, gegen den ich Einspruch eingelegt habe. Meine Verteidigungserklärung für die erste Verhandlung im Amtsgericht Cochem habe ich ins Internet gestellt, wo sie nach wie vor zu finden ist. Sie mag als Anregung für Verteidigungsreden anderer AktivistInnen dienen, die wegen Zivilen Ungehorsams in Büchel angeklagt werden.

Am 1.2.2017 hat das Amtsgericht Cochem geurteilt, 15 Tagessätze seien zu wenig, und es hat die Strafe auf 25 Tagessätze erhöht. Dagegen habe ich Berufung eingelegt. Diese wurde in der Verhandlung am 20. April vom Landgericht Koblenz abgewiesen. Dagegen habe ich gleich an Ort und Stelle Revision eingelegt. Ich habe dann die Sache der deutschen Sektion von IALANA (Internationale Vereinigung von JuristInnen gegen Atomwaffen) geschildert. Diese hat auf einer Vorstandssitzung beschlossen, sich des Falles anzunehmen. Rechtsanwalt Dr. Peter Becker hat eine 17seitige Revisionsbegründung geschrieben und später auch noch eine Gegenerklärung zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, meine Revision zurückzuweisen, beim Oberlandesgericht (OLG) eingereicht.

Das OLG aber hat jetzt die Revision verworfen. In der Begründung heißt es: "Ein rechtfertigender, entschuldigender oder übergesetzlicher Notstand, der die Beschädigung von militärischen Einrichtungen straffrei stellen würde, ergibt sich aus den von dem Angeklagten umfangreich wiedergegebenen politischen und völkerrechtlichen Erwägungen nicht."

So etwas war zu befürchten. Richter a.D. Bernd Hahnfeld (IALANA-Mitglied und Ostermarschredner in Büchel) hatte mir schon im März geschrieben: "Unsere Richter scheuen sich, die mit der `Straftat´ zusammenhängenden völkerrechtlichen Fragen zu erörtern." Nun soll ich also 25x15=375 Euro Strafe plus Gerichtskosten (drei Instanzen) bezahlen, ersatzweise 25 Tage ins Gefängnis. Demnächst werde ich eine Kostenrechnung der Strafvollstreckungsbehörde bekommen.

Schon in meinem Offenen Brief an die Staatsanwaltschaft vom Antikriegstag, 1.9.2016, habe ich geschrieben. "Wenn ich wegen meiner Aktion vom 9.8.2016 rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte, bin ich entschlossen, diese als Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, wie ich dies schon mehrmals getan habe – auch schon mehrmals nach Verurteilungen wegen gewaltfreier Aktionen in Büchel. Seit Jahrzehnten habe ich mit Vorbedacht meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse so eingerichtet, dass ich nicht in der Lage bin, Geldstrafen zu bezahlen." - Außerdem schwebt mir vor, etwas zu tun, was ich auch schon mehrmals getan habe: Mich von etlichen Unterstützer*Innen demonstrativ aus dem Knast freikaufen zu lassen. Dies soll wieder verbunden werden mit einem von all diesen Unterstützer*Innen unterzeichneten Offenen Brief an politisch und juristisch Verantwortliche. Viele Leser*Innen dieser Zeilen sollen demnächst mit "normaler Post" Näheres zu diesem Vorhaben erfahren.

Unabhängig von der nun anstehenden Strafvollstreckung überlege ich, ob es sinnvoll ist, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Einerseits dürften die Erfolgsaussichten gering sein. (Daran wird wohl auch die Tatsache nichts ändern, dass jüngst in der UNO ein Atomwaffen-Verbotsvertrag beschlossen wurde. Oder ist hier jemand anderer Meinung?) Andererseits denke ich immer daran, dass in den 1980er und 90er Jahren unser über Jahre beharrliches Beschäftigen der Justiz mit Sitzblockade-Prozessen schließlich dazu geführt hat, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) umgeschwenkt ist, so dass z.B. ich für eine zu Unrecht erlittene Haft von der Staatsanwaltschaft entschädigt wurde. Und Sitzblockaden z.B. in Büchel werden heutzutage nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Meine Hoffnung (ohne mir Illusionen zu machen) ist, dass Ähnliches auch bei  gewaltfreien Sachbeschädigungen aus Protest gegen die illegale Atomwaffen-Stationierung geschehen wird. Selbst wenn diese Hoffnung sich nicht erfüllen sollte, wäre es wohl sinnvoll, das BVerfG immer wieder mit der Problematik zu konfrontieren, um immerhin den Versuch zu machen, ein Umschwenken auch in dieser Frage zu bewirken. Vor Jahren bereits haben vier AktivistInnen drei Mal Verfassungsbeschwerden gegen ihre Verurteilungen wegen Aufschneidens des Bücheler Militärzauns eingelegt. Jedes Mal hat sich das BVerfG um eine Auseinandersetzung mit der juristischen Argumentation herumgedrückt und die Sachen schließlich mit unbegründeten Nichtannahmeentscheidungen abgeschlossen. Die völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Argumente der Beschwerden sind also bisher nie vom BVerfG entkräftet worden.

 

Berufung von Martin Otto abgelehnt

Das Landgericht Koblenz hat 20. April 2017 die Berufung von Martin Otto gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen am 1. Februar abgewiesen. Er hat sofort nach der Urteilsverkündung im Landgericht Revision gegen diese Entscheidung eingelegt.

Martin Otto (DFG-VK Lahn-Dill) ist wegen Sachbeschädigung angeklagt, weil er am Nagasaki-Gedenktag am 9. August, gleichzeitig Abschlusstag der 20-Wochen Aktionspräsenz 2016 in Büchel, ein Loch in den Zaun des letzten Atomwaffenstützpunkts in Deutschland geschnitten hatte. Ein kleiner, bescheidener Beitrag zur Abrüstung von unten.

Gegen die die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen am 1. Februar im Amtsgericht Cochem Berufung hatte Martin Otto Berufung eingelegt. Amtsrichter Michel hatte ihn wegen des Aufschneidens des Zauns  - und weil er im Gericht "keinerlei Reue" gezeigt habe - zu einer Strafe verurteilt, die um 10 Tagessätze höher liegt als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

 

Kurzbericht von der Berufungsverhandlung

 Martin Otto berichtet:

Wie schon am 1. Februar im Amtsgericht, so durfte ich auch jetzt im Landgericht nicht alles verlesen, was ich zu meiner Verteidigung anführen wollte. Wahrscheinlich hätte die 7. Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Wild-Völpel das Verfahren eingestellt, wenn ich erklärt hätte, eine solche oder ähnliche Aktion nicht noch einmal durchführen zu wollen. Damit konnte ich nicht dienen. Mit einer Verfahrenseinstellung - auch mit der Auflage, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen - hätte ich mich einverstanden erklärt. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass diejenigen, die am 12.9.2016 durch den Militärzaun von Büchel gestiegen sind und die Startbahn besetzt haben, keine Strafbefehle deswegen bekommen. Diese und ähnliche Aktionen in Vergangenheit und Zukunft habe ich auch in der Berufungsverhandlung wieder ausdrücklich begrüßt. Nicht auf fruchtbaren Boden fiel meine Anregung, das Landgericht möge über meine Handlung nicht urteilen, bevor sich das Bundesverfassungsgericht endlich inhaltlich mit der Völkerrechtswidrigkeit der Nuklearen Teilhabe Deutschlands beschäftigt. (Es hat ja schon vor Jahren drei Verfassungsbeschwerden von rechtskräftig verurteilten "Büchel-EntzäunerInnen" gegeben, die aber alle vom Verfassungsgericht mit unbegründeten Nichtannahme-Entscheidungen abgeschlossen wurden. Das heißt, unsere völker-, verfassungs- und strafrechtlichen Argumente sind vom BVerfG nie entkräftet worden.) Meine Hoffnung, dass wenigstens die Strafhöhe wieder gesenkt würde - wenn die Strafkammer schon nicht meinem Antrag auf Freispruch folgen wollte -, hat sich auch nicht erfüllt. Ursprünglich war ja im Strafbefehl  eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen festgelegt worden - und genau das hatte auch die Anklagevertreterin in der 1. Instanz beantragt. Aber der Amtsrichter in Cochem hatte dann auf 25 Tagessätze geurteilt. Und dabei ist es also heute geblieben. Rechtskräftig ist die Strafe allerdings noch nicht, weil ich ja Revision eingelegt habe.

 

Wer pünktlich kommt, den bestraft das Leben

Bericht von der Gerichtsverhandlung in Cochem am 1. Februar 2017

Martin Otto hatte für den Prozess eine 17-seitige Verteidigungsrede vorbereitet.

Martin Otto berichtet vom Prozess gegen sich

Am 1. Februar gab es im Amtsgericht Cochem die Verhandlung wegen meiner Aktion des Zivilen Ungehorsams in Büchel, weil ich am Atomwaffenstützpunkt am 9.8.2016 den Militärzaun aufgeschnitten hatte. Meine Verteidigungserklärung  konnte ich nicht ungekürzt vortragen, weil Richter Michel für die gesamte Verhandlung nur 45 Minuten angesetzt hatte. Er hatte mir im Oktober einen Strafbefehl schicken lassen, in dem er eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen festgelegt hatte. Dagegen hatte ich Einspruch eingelegt. In der Verhandlung plädierte die Staatsanwältin auf eine Geldstrafe in genau dieser Höhe: Eine Sachbeschädigung müsse nun mal bestraft werden, auch wenn meine Motivation nachvollziehbar sei. Ich war ohne Verteidiger erschienen und plädierte auf Freispruch, ersatzweise auf eine geringere Strafe, ersatzweise auf Verfahrenseinstellung, ersatzweise auf Verwarnung mit Strafvorbehalt, ersatzweise auf Schuldspruch ohne Strafe. Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen. In der mündlichen Urteilsbegründung meinte der Amtsrichter, meine Motivation sei keinesweges nachvollziehbar, sondern "sittlich nicht billigenswert". Er hatte richtig erkannt, dass ich "keinerlei Reue" zeigte, sondern es ausdrücklich befürwortete, wenn viel mehr Leute viel öfter solche Aktionen machen würden . Deshalb ging er in seinem Urteil noch deutlich über das von der Anklagevertreterin beantragte Strafmaß hinaus. Nach Ende der Verhandlung ging ich sogleich auf die Geschäftsstelle des Gerichts und legte Berufung ein. Jetzt geht die Sache ans Landgericht in Koblenz.

Schön war, wie in der Verhandlung der einzige geladene Zeuge, ein Polizist, dem Richter gegenüber erklärte, er sei selbst Pazifist. - Vor der Verhandlung waren mein Begleiter und ich auf der Autofahrt von Wetzlar nach Cochem in einen "zähfließenden Verkehr" geraten und "um ein Haar" zu spät zum Termin gekommen. Wäre ich zu spät erschienen, dann wäre mein Einspruch gegen den Strafbefehl abgewiesen worden und die Strafe von 15 Tagessätzen wäre rechtskräftig geworden. Ich kam aber gerade noch rechtzeitig - und kassierte die höhere Strafe von 25 Tagessätzen. Also: Wer pünktlich kommt, den bestraft das Leben ...

 

Letztes Update: 19.06.2019, 17:20 Uhr